Revision Bildungsverordnung und Bildungsplan Zeichner/innen EFZ
Der Arbeitsalltag und die Aufgaben der Zeichnerinnen und Zeichner EFZ haben sich seit Inkraftsetzung des Bildungsplans vor zwölf Jahren deutlich verändert. Deshalb werden die Bildungserlasse – Bildungsverordnung (BiVo) und Bildungsplan (BiPla) – revidiert mit dem Ziel, das Berufsbild an die heutigen und künftigen Anforderungen anzupassen.
Bildungsverordnung
Die Bildungsverordnung (BiVo) beschränkt sich auf rechtlich relevante Inhalte des Lehrberufs. Sie definiert die Kernelemente des Lehrberufs wie beispielsweise:
- Dauer der Grundbildung
- Anzahl Lektionen in der Berufsfachschule
- Anzahl Kurstage überbetrieblicher Kurse (üK)
- Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sowie Höchstzahl der Lernenden im Betrieb
- Qualifikationsverfahren (Form, Dauer, Gewichtungen etc.)
Bildungsplan
Der Bildungsplan (BiPla) des Berufs ist Teil der Bildungsverordnung. Er ist das berufspädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung und ein Instrument zur Förderung der Qualität in der Bildung. Der Bildungsplan wird von der zuständigen Organisation der Arbeitswelt (OdA) erlassen sowie vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt und ist verbindlich. Er enthält:
- Berufsbild
- Übersicht der Bereiche der Handlungskompetenzen
- Handlungskompetenzen
- inhaltliche Ausrichtung der Leistungsziele, unterteilt nach Lernorten
Das Kapitel 3 des BiPla (Qualifikationsprofil) wurde im Januar/Februar 2021 von der Branche geprüft und verabschiedet. Auf dieser Basis ist das Kapitel 4 des BiPla entwickelt worden.
Weitere Informationen:
Plavenir – Berufsbildung Raum- und Bauplanung
www.plavenir.ch