Berufsbildungsfonds
Die SIA-Delegierten haben an der Delegiertenversammlung 2022 der Einführung eines allgemein verbindlichen «Berufsbildungsfonds Raum- und Bauplanung (BBF)» zugestimmt. Daher wird für das Berufsfeld Raum- und Bauplanung der Berufsbildungsfonds per 1. März 2023 etabliert.
Berufsbildungsfonds haben sich in anderen Branchen seit vielen Jahren bewährt. Dabei gilt das Solidaritätsprinzip. Sämtliche Betriebe der Branche – auch SIA-Mitglieder – werden verpflichtet, einen Beitrag zur Finanzierung der beruflichen Bildung zu leisten. Damit werden künftig die Berufsbildungskosten fair auf alle Betriebe der Branche verteilt und der Fortbestand der Berufslehre Zeichner/in EFZ langfristig gesichert. Mit jährlich mehr als 1500 Abschlüssen ist die Berufslehre Zeichner/in EFZ mit ihren fünf Fachrichtungen Architektur, Ingenieurbau, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Raumplanung für die Branche die wichtigste Grundausbildung. Die Raum- und Bauplanungsbranche ist auf diese Fachpersonen angewiesen.
Gleichlange Spiesse innerhalb der Branche
Als Organisation der Arbeitswelt (OdA) ist der Verein Plavenir verantwortlich für die Qualitätssicherung und die Berufsentwicklung des Zeichnerberufs. Hierzu gehören zum Beispiel Aufgaben wie die regelmässige Überprüfung und Revision der Bildungserlasse sowie die Entwicklung von Ausbildungsprogramme für die überbetrieblichen Kurse (üK) oder Rahmenlehrpläne für die Berufsfachschule. Bisweilen wurden diese Arbeiten durch die Branchenverbände und die Lehrbetriebe finanziert. Nicht-Ausbildungsbetriebe beteiligten sich nicht an den Kosten, profitierten jedoch von gut ausgebildetem Fachpersonal.
Gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG) Art. 60 kann der Bundesrat Berufsbildungsfonds von Organisationen der Arbeitswelt auf deren Antrag hin für eine Branche als allgemeinverbindlich erklären. Damit werden alle Betriebe einer Branche zu angemessenen Solidaritätsbeiträgen für die Berufsbildung verpflichtet. Die Gelder werden innerhalb der Branche erhoben und für die Förderung der Berufsbildung eingesetzt. Zu den typischen durch Berufsbildungsfonds finanzierten Leistungen gehören die Entwicklung von Bildungsangeboten, Organisation von Kursen und Qualifikationsverfahren, Berufswerbung usw. Durch allgemeinverbindlich erklärte BBF werden auch Betriebe in die Verantwortung genommen, die sich bisher nicht an den allgemeinen Berufsbildungskosten einer Branche beteiligt haben.
BBF Raum- und Bauplanung ab 1. März 2023
Vereinsmitglieder von Plavenir sind die Branchenverbände des Berufsfelds Raum- und Bauplanung – unter ihnen auch der SIA. Im Auftrag dieser Branchenverbände hat Plavenir die Voraussetzungen für die Etablierung eines Berufsbildungsfonds (BBF) geschaffen und ein Reglement entwickelt sowie für dieses beim Bund einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt. Das Reglement wurde im Juli 2022 öffentlich aufgelegt und es darf davon ausgegangen werden, dass der Bundesrat den Fonds im Herbst 2022 für allgemeinverbindlich erklärt. Ab dem 1. März 2023 haben alle Betriebe der Branche, die Personen mit einer Ausbildung als Zeichner/in EFZ beschäftigen, einen Solidaritätsbeitrag an die Berufsbildung der Branche zu entrichten, darunter auch SIA-Mitglieder.
Die gesamte Branche profitiert
Die Nachwuchsförderung ist dem SIA ein zentrales Anliegen – dazu gehört nicht zuletzt die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung von Zeichnerinnen und Zeichnern. Denn die Berufslehre Zeichner/in EFZ ist der wichtigste «Zubringer» an Fachleuten. Mit Einführung des BBF ist langfristig gesichert, dass
- die Ausbildungsqualität schweizweit gewährleistet wird.
- die Ausbildung weiterentwickelt und laufend den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts angepasst wird.
- Ausbildungshilfsmittel für alle Lernorte (Betrieb, Berufsfachschule, üK) erarbeitet und gepflegt werden.
- die Berufslehre Zeichner/in EFZ attraktiv bleibt und im Wettbewerb mit den Mittelschulen und anderen Berufslehren bestehen kann.
- Zeichner/innen EFZ sich weiterbilden können und die Grundausbildung optimal auf weiterführende Bildungsgänge abgestimmt ist.
- mit gezielter Nachwuchswerbung junge Talente rekrutiert werden können. – der Fachkräftebedarf gedeckt werden kann.
Die nächsten Schritte
Die Beiträge werden basierend auf einer Selbstdeklaration erhoben. Im zweiten Quartal 2023 werden die Betriebe per Briefpost von der Geschäftsstelle des Fonds aufgefordert, online die Selbstdeklaration auszufüllen. Plavenir und die BBF-Geschäftsstelle sind bestrebt, den administrativen Aufwand für die Betriebe so gering wie möglich zu halten.
Sämtliche Informationen zum BBF – Fondsreglement, Informationen zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung, Factsheet, umfassendes FAQ etc – finden Sie unter https://www.plavenir.ch/de/berufsbildungsfonds
Weitere Informationen: www.plavenir.ch
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