11.07.2013 | sia online | Kommunikation SIA

Wettbewerb Klinikum 2 in Basel: Der Juryentscheid muss gelten!

Der SIA ist über die Kontroverse in Zusammenhang mit dem Juryentscheid des Wettbewerbs für ein neues Klinikum 2 in Basel besorgt. Insbesondere die im Grossen Rat des Kantons Basel Stadt eingereichte Interpellation zur Überarbeitung und Neubeurteilung der zwei erstplatzierten Wettbewerbsbeiträge widerspricht den Grundsätzen des Schweizer Vergabewesens: Den Entscheid einer fachkompetenten Jury gilt es zu respektieren.

Das Universitätsspital Basel hat einen Architekturwettbewerb zur Gesamterneuerung des Klinikums 2 ausgeschrieben. Eine fachkompetente und unabhängige Jury hat im Rahmen des Verfahrens alle anonym eingereichten Beiträge nach den im Wettbewerbsprogramm festgelegten Kriterien beurteilt. Gewonnen hat den Wettbewerb Mitte Juni 2013 das Architekturbüro giuliani.hönger AG mit einem Projekt, das gemäss Jurybericht «einen starken städtebaulichen Beitrag mit einem hohen Mass an Nutzungsflexibilität, mit sinnvoll aufgezeigten Spitalprozessen und angemessener Wirtschaftlichkeit vereint». Das Architekturbüro Herzog & de Meuron erhielt für seinen Beitrag, den die Jury insbesondere für «den städtebaulichen Ansatz, den behutsamen Umgang mit dem historischen Erbe und die konsequente Umsetzung der sorgfältig erarbeiteten architektonischen Themen» würdigte, den 2. Preis. Der Entscheid der Jury hat in den Basler Medien eine grosse Kontroverse, insbesondere über die städtebauliche Qualität des Siegerprojektes, ausgelöst.

Es ist unbestritten, dass für die Beurteilung die städtebauliche Qualität eines Projekts von zentraler Bedeutung ist. Daneben sind aber gerade bei einem Spital auch Wirtschaftlichkeit und Funktionalität wichtig. Aufgabe der Jury war es aufgrund dieser und weiterer Kriterien eine Gesamtbeurteilung vorzunehmen.

Eine der Folgen der öffentlichen Diskussion ist nun, dass Grössrätin Christine Wirz-von Planta (LDP) im Grossen Rat des Kantons Basel Stadt eine Interpellation eingereicht hat. Sie möchte damit Genaueres über den durchgeführten Wettbewerb erfahren und hat den Regierungsrat angefragt, ob er angesichts der Bedeutung des Neubaus Klinikum 2 giuliani.hönger und Herzog & de Meuron die Möglichkeit bieten würde, ihre angepassten Projekte nochmals der Jury zu unterbreiten.

Nach Ansicht des SIA muss ein öffentlicher Diskurs über die Qualität von Projekten und Bauwerken jederzeit stattfinden können. Dass als Konsequenz daraus aber eine nochmalige Überarbeitung und Beurteilung der zwei erstrangierten Wettbewerbsbeiträge in Betracht gezogen wird, ist für den SIA undenkbar. Auftraggeber, die dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstehen sind an die entsprechenden Gesetze und Vorschriften gebunden. Eine Überarbeitung der ersten beiden Beiträge würde den Grundsätzen von Gleichbehandlung und Transparenz wiedersprechen, wie sie im Vergaberecht festgelegt sind. Mit der Aufhebung der Anonymität ist zudem die Gleichbehandlung der Teilnehmenden nicht mehr gewährleistet. Und schliesslich wäre dieses Vorgehen intransparent und rekursanfällig. Nicht zuletzt darf der Auftraggeber den Entscheid einer fachkompetenten und unabhängigen Jury nicht einfach ausser Kraft setzen und einem anderen Teilnehmer den Auftrag erteilen. Ändert er die Rahmenbedingungen, gibt es nur eines: Er muss das Verfahren neu ausschreiben. Das ist in diesem Fall aber nicht angebracht und ein neuer Wettbewerb wäre volkswirtschaftlich unsinnig und gegenüber der grossen Leistung aller Teilnehmer respektlos. Der SIA setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass der Entscheid einer Jury respektiert wird und die Gewinner eines Architekturwettbewerbs den ausgeschriebenen Auftrag erhalten.