29.04.2022 | sia online | Kommunikation SIA
Delegierte geben revidierte Ordnung SIA 144 frei«Ordnung für Planerwahlverfahren» sichert Qualität in der leistungsorientierten Beschaffung Ab dem 2. Mai 2022 ist die revidierte SIA 144 «Ordnung für Planerwahlverfahren» auf Deutsch und Französisch erhältlich. Die Delegierten des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) haben sie heute Freitag zur Publikation freigegeben. Die Ordnung stellt sicher, dass bei der leistungsorientierten Beschaffung von Planerleistungen das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag erhält. Die revidierte SIA 144 «Ordnung für Planerwahlverfahren» wurde anlässlich der Delegiertenversammlung vom 29. April 2022 in Lausanne ohne Gegenstimme zur Publikation freigegeben. Sie wird bei Aufträgen mit eingeschränktem Gestaltungsspielraum angewendet, sprich dann, wenn für die Ausführung die beste Leistung vom geeignetsten Planungsbüro gesucht wird. Die Ordnung wurde in den letzten fünf Jahren revidiert mit dem Ziel, die Interessen der Planenden wie auch der Bauherrschaften optimal abzubilden. Den Zuschlag erhält das vorteilhafteste und nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot – stets im Sinne eines zukunftsfähigen und nachhaltig gestalteten Lebensraumes von hoher Qualität. Damit ist die Ordnung mit dem revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) konform, das im Januar 2021 in Kraft getreten ist und einen Paradigmenwechsel zu mehr Qualität und Nachhaltigkeit vorsieht. Zwei-Couvert-Methode und Bewertungsgremium stellen Qualität sicher Vor jeder neuen Beschaffung steht die Bauherrschaft vor der Wahl des geeigneten Vergabeverfahrens. Diese Entscheidung ist grundlegend für den Erfolg eines Bauvorhabens und prägt schliesslich die Qualität unseres Lebensraums. Der SIA setzt sich für eine klare Abgrenzung der leistungs- von der lösungsorientierten Beschaffung ein. Die SIA 144 enthält daher eine Übersicht in Tabellenform zu den Verfahren nach SIA 142 (Wettbewerb), SIA 143 (Studienauftrag) und SIA 144 (Planerwahlverfahren) und deren Anwendungszwecken. Damit erleichtert sie der Bauherrschaft die Wahl des Verfahrens. Weiter verlangt die Ordnung den Einsatz eines Bewertungsgremiums, das in der Regel namentlich zu nennen ist. Ausserdem fordert sie eine stärkere Gewichtung der Qualitätskriterien gegenüber dem Preis. Hierfür sieht die Ordnung grundsätzlich die Anwendung der Zwei-Couvert-Methode vor. Das Qualitäts- und das Preisangebot werden in zwei separaten Couverts eingereicht. Das Qualitätsangebot enthält Angaben zum Beschaffungsgegenstand in Form eines «Zugangs zur Aufgabe», einer «Auftragsanalyse» oder einer «Arbeitsprobe» und wird zuerst bewertet. Damit ist sichergestellt, dass der Preis erst in einem zweiten Schritt in die Bewertung einfliesst. Für die Teilnahme ist in der Regel keine Entschädigung vorgesehen. Paritätische Erarbeitung Eine paritätisch zusammengesetzte Kommission von Ingenieurinnen, Architekten und Bauherrschaften revidierte die Ordnung. Die Kommission stellte sicher, dass die Ordnung die Interessen aller Partner ausgeglichen abbildet und die Anwendung für die Bauherrschaft praxistauglich und attraktiv ist. Der Schlussentwurf wurde nach der Vernehmlassung von der Zentralkommission für Ordnungen (ZO) und vom SIA-Vorstand zu Händen der Delegiertenversammlung freigegeben. Nach der heutigen Freigabe der Delegierten treibt der SIA ihre Verbreitung in der Praxis in Zusammenarbeit mit den Bauherrschaften voran (siehe Box). Hierfür stellt der Verein künftig Weiterbildungsangebote und Argumentarien bereit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Carola Etter-Gick, Mediensprecherin Gemeinsam für eine neue Vergabekultur SIA 144 «Ordnung für Planerwahlverfahren» im SIA-Shop erhältlich Webinar «SIA 144 – Grundlagen Planerwahlverfahren» |