normenarten

Im SIA-Normenwerk werden drei Arten von Normen unterschieden. Technische Normen sind Regeln der Baukunde, Vertragsnormen regeln die Zusammenarbeit zwischen den Parteien und Verständigunsnormen unterstützen die Zusammenarbeit. 

Technische Normen
Die technischen Normen sind anerkannter Stand der Technik im Bereich des Bauwesens. Da sie von Experten erarbeitet werden und eine breit angelegte Vernehmlassung durchlaufen, sind sie in gewissem Mass rechtlich relevant. Der in den meisten Normen enthaltene «Ausnahmeartikel» erlaubt allerdings eine Abweichung von der Norm, falls die Lösung nachgewiesenermassen gleichwertig ist.

Vertragliche Normen
Vertragsnormen regeln Vertragsverhältnisse und besondere Verfahren im Bauwesen. Sie sind nichts anderes als vom SIA in paritätischen Gremien entwickelte und festgelegte allgemeine Geschäftsbedingungen. Vertragsnormen sollen als Hilfsmittel teilweise komplexe Situationen klar und einfach regeln. Damit allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anwendung kommen, müssen die Parteien deren Verbindlichkeit in den vertraglichen Grundlagen festhalten.

Zu den vertraglichen Normen gehören auch die Allgemeinen Bedingungen Bau (ABB). Sie enthalten allgemeine Vertragsbedingungen, die für einzelne Baubereiche oder Bauteile gelten, aber nicht technischer Art sind. Es handelt sich um Erläuterungen zu vertragsrelevanten Aspekten. Sie umschreiben in der Regel Zuordnungen von Aufgaben oder die Abgrenzung von Leistungen.

Verständigungsnormen
Verständigungsnormen enthalten Definitionen, Klassifizierungen, Kennwerte, Erläuterungen und Rechenhilfen, die der Vereinfachung und Koordination der Zusammenarbeit der am Bau Beteiligten dienen.