24.10.2014 | tec21 | Michel Kaeppeli

Zuverlässige und faire Vertragsgrundlagen

Die revidierten Ordnungen für Leistungen und Honorare.

Für die Arbeit von Ingenieuren und Architekten sind sie unverzichtbar: Leistungs- und Honorarordnungen regeln verbindlich und zur beiderseitigen Absicherung die Zusammenarbeit zwischen Planer und Auftraggeber. Die Delegierten des SIA haben im Mai 2014 mehrere revidierte Leistungs- und Honorarordnungen zur Publikation freigegeben: die Ordnungen SIA 102 für Architekten, 103 für Bauingenieure, 105 für Landschaftsarchitekten, 108 für Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik sowie die Normen SIA 111 Modell Planung und Beratung und SIA 112 Modell Bauplanung. Fortan gibt es ein einziges Formular für alle Verträge zwischen Auftraggebern und beauftragten Planern, ergänzt um einen Subplanervertrag und einen Vertrag für Planergemeinschaften. Auf den folgenden Seiten fassen wir die wichtigsten Neuerungen der jüngsten Revision überblicksartig zusammen.


INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN UND KURSE

Bern: 13.11.2014, 13.30–18 Uhr
Lausanne: 20.11.2014, 13.30–18 Uhr
Zürich: 26.11.2014, 13.30–18 Uhr

SIA-Form-Kurse zum Thema finden ab 2015 statt.

Aktuelle Informationen und Anmeldungen dazu unter: 

Ingenieure und Architekten sind gut beraten, den Leistungs- und Honorarverträgen die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen wie dem Projekt selbst. Teambesprechung im Zürcher Büro Müller Sigrist Architekten, das zuletzt unter anderem die Überbauung Kalkbreite realisierte. (Foto: dasbild.ch)