12.01.2018 | sia online | Hans Rudolf Spiess und Markus Friedli

Wie viel Sicherheit sinnvoll ist

Das neue Merkblatt SIA 2020 Sicherheitsleistungen des Unternehmens im Werkvertrag ergänzt die Norm SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten um einen nicht unwesentlichen Aspekt des Vertragswesens bei Bauleistungen.

Immer öfter verlangen Auftraggeber von Unternehmen zusätzliche Sicherheitsleistungen, die über jene der Norm SIA 118 hinausgehen. Diese Sicherheitsleistungen (z.B. Bankgarantien oder Erfüllungsgarantien) binden Unternehmerkapital und können zu Einschränkungen der Anbieterkreise führen. Das wiederum schmälert den Wettbewerb zu Ungunsten des Bestellers. Verlangen Komplexität oder höhere Risiken bei der Auftragsabwicklung zusätzliche Sicherheitsleistungen, so ist das neue Merkblatt SIA 2020 ein gutes Hilfsmittel für Bauausführende, das mit konkreten Beispielen Unterstützung bietet. Abgestimmt auf die Revision der Norm SIA 118 (2013) ist es 2017 neu erschienen und ersetzt das bisherige Merkblatt aus dem Jahr 2001.

Sicherheitsleistungen des Unternehmers dienen der Sicherstellung der Vertragserfüllung, von Anzahlungen oder Vorauszahlungen sowie der Mängelhaftung des Unternehmers. Die Norm SIA 118 sieht zwei Sicherheitsleistungen des Unternehmers vor: Erstens der Rückbehalt bei Abschlagszahlungen zur Absicherung der Vertragserfüllung und zweitens eine Solidarbürgschaft für die Mängelhaftung. Weitere Sicherheitsleistungen sind in der SIA 118 nicht vorgesehen, werden jedoch zunehmend in Werkverträgen vereinbart. Verbreitet ist eine Erfüllungsgarantie in Form einer Garantie auf erstes Verlangen.
Als Herausgeberin des Merkblatts empfiehlt die Kommission SIA 118, dass zusätzliche Sicherheitsleistungen zu jenen in der Norm vorgesehen, sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nur aufgrund einer individuellen, sorgfältigen Risikobeurteilung festgelegt werden sollten. Hilfreich sind diesbezüglich die Formulartexte im Merkblatt. Sie erlauben es beispielweise, den Text eines sogenannten «Garantiescheins» für die Mängelhaftung zu vergleichen und zu prüfen, ob er den Bestimmungen der Norm SIA 118 entspricht. Denn häufig entsprechen Sicherheitsleistungen von Versicherungen für Mängelhaftung nicht den Bestimmungen der Norm. Im Fall fehlender Konformität wird allen Bauherren und Planern empfohlen, die Garantiescheine an die betreffenden Bankinstitutionen oder Versicherungen zurückzuweisen.

Mit dem Merkblatt SIA 2020 steht nun ein nützliches Instrument für zusätzliche Sicherheitsleistungen zur Verfügung. Trotzdem sind Bauherrn nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Überlegungen gut beraten, die Vor- und Nachteile zusätzlicher Sicherheiten mit Bedacht abzuwägen. In jedem Fall sollten die zusätzlichen Sicherheitsleistungen dem Risiko angemessen ausgestaltet sein, insbesondere Erfüllungsgarantien im umgekehrten Verhältnis zur vertragsgemäss erbrachten Leistung. Zudem empfiehlt es sich für die ausschreibende Stelle von Bauleistungen, in den Devis Alternativen für zusätzliche Sicherheitsleistungen zuzulassen. Damit ist der Anbieter eingeladen, in der Beilage seines Angebotes eigene Konzepte zum Schutz des Auftraggebers gegen Risiken zu entwickeln.

Hans Rudolf Spiess, Präsident Kommission SIA 118, www.baurecht.ch
Markus Friedli, Leiter Geschäftsbereich Normen SIA


Weiterführende Literatur:
Hans Rudolf Spiess / Marie-Theres Huser, Norm SIA 118, Stämpflis Handkommentar, 2014
Hans Rudolf Spiess / Marie-Theres Huser, Der Bau-Werkvertrag in der Praxis. Unter Einbezug der Norm SIA 118, Dike-Verlag 2016
Peter Gauch / Hubert Stöckli, Kommentar zur SIA-Norm 118, Art. 1–190, 2. Aufl., 2017