22.11.2013 | tec21 | Markus Gehri

Umgang mit Widersprüchen

Wenn ein Planer die Anforderungen an den Personenschutz nicht erfüllen kann, weil eine Gesetzesvorschrift etwas anderes verlangt, kann er dennoch haftbar gemacht werden. Ein Patentrezept zur Absicherung gibt es nicht. Umso wichtiger ist es, die Risiken zu kennen.

 

Denkmalschutz versus Baukunde, Walter Maffioletti, TEC21, 22.11.2013