09.02.2015 | sia online | Denis Raschpichler

SIA-Stellungnahme zur IVöB-Revision

Bei intellektuellen Dienstleistungen muss die Qualität und nicht der Preis im Vordergrund stehen; so die Forderung der SIA-Stellungnahme zur Revision des IVöB (Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen)

Der Vergabeprozess der Kantone wird durch das Konkordat der IVöB reguliert. Darin wird sichergestellt, dass öffentliche Vergaben transparent und marktwirtschaftlich umgesetzt werden. 

Das Vergaberecht der Schweiz basiert auf dem WTO-Beschaffungsübereinkommen GPA. Aufgrund der 2012 abgeschlossenen Revision des GPA werden Anpassungen im nationalen Recht erforderlich. Die staatsvertraglichen Verpflichtungen werden auf Kantonsebene durch das IVöB umgesetzt; auf Bundesebene geschieht das durch die Verordnung der VöB.

Am 22. September 2014 hat das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) einen Entwurf für eine neue IVöB veröffentlicht. Dieser wurde von einer Expertengruppe in intensiver Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen erarbeitet. Erklärtes Ziel ist eine Harmonisierung des Beschaffungsrechtes in der Schweiz. Die Kantonsregierungen und weitere interessierte Kreise waren eingeladen, bis am 19. Dezember 2014 eine Stellungnahme einzureichen.

Der SIA schätzt die Qualität des Gesetzesentwurfes und begrüsst die Hauptziele der Revision, weist aber in seiner Stellungnahme auf die ungenügende Beachtung der Spezifika von intellektuellen Dienstleistungen hin. Der SIA fordert, dass der kulturellen Bedeutung der Bauwirtschaft gesetzgeberisch die entsprechende Wichtigkeit beigemessen wird. Der Gestaltungsfreiheit der Behörden bezüglich der Beschaffungsform ist Einhalt zu gebieten! Sind komplexe bauliche Lösungen gefordert, sollen grundsätzlich die Beschaffungsformen Wettbewerb und in speziellen Fällen der Studienauftrag gewählt werden. Die Art der Aufgabe soll zwingend die Beschaffungsform implizieren, nicht zuletzt im Sinne einer griffigen Harmonisierung der Vergabepraxis. Dabei muss die Qualität der Lösung im Vordergrund stehen und nicht die Leistung respektive der offerierte Preis für deren Planung. Die adäquate Entschädigung bei Dialogverfahren, der griffige Schutz von geistigem Eigentum, die Stipulierung der SIA-Ordnungen für Wettbewerbe, Studienaufträge und Leistungsofferten sowie die Nachwuchsförderung sind weitere Kernanliegen, für die sich der SIA in der Stellungnahme stark macht. 

Denis Raschpichler, Verantwortlicher Vergabewesen des SIA