16.09.2019 | sia online | Myriam Barsuglia

Richtschnur für das Bauen ausserhalb der Bauzone

Die vier Planerverbände SIA, FSU, BSLA und BSA unterstützen die Ziele und Massnahmen des aktualisierten Landschaftskonzeptes (LKS). Sie fordern alle Akteure auf, dieses konsequent und stufengerecht umzusetzen, im Sinne einer kohärenten und qualitätsbasierten Landschafts- und Raumordnungspolitik.

Als Planungsinstrument gemäss Art. 13 des Raumplanungsgesetzes definiert das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) behördenverbindliche Ziele für die raumrelevanten Sektoralpolitiken des Bundes. Das LKS von 1997 ist vom Bund grundlegend überarbeitet worden, unter Mitwirkung von Kantonen und Akteuren aus Forschung und Praxis. SIA, FSU, BSLA und BSA haben im Rahmen der aktuellen Vernehmlassung gemeinsam Stellung bezogen. Die Stellungnahme ist hier zu finden.

Das aktualisierte LKS fördert die Zusammenarbeit aller Akteure
Das aktualisierte LKS weist positive Neuerungen auf und dient als Rahmen für eine kohärente und qualitätsbasierte Landschafts- und Raumordnungspolitik. Das umfassende Landschaftsverständnis gemäss dem Europäischem Landschaftsübereinkommen, das dem LKS zugrunde liegt, wird begrüsst. Das LKS fördert entsprechend die Befähigung, die Koordination und Zusammenarbeit aller Akteure in den Bereichen «Landschaft», «Natur» und «Baukultur».

Mit seinem sektorenübergreifenden und regionalen Ansatz dient das LKS als Richtschnur, um auch das Bauen ausserhalb der Bauzone in nachhaltige Bahnen zu lenken. Um die Landschaften in ihrer Vielfalt, ihrer Schönheit und ihrer wichtigen Funktion als Lebens- und Erholungsraum sowie Produktionsstandort zu erhalten und zu fördern, ist eine haushälterische, standortsspezifische und qualitätsorientierte Nutzung zwingend.

Die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist zu stärken, indem bauliche Eingriffe minimiert werden, Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen sich auf gut erschlossene Standorte konzentrieren und sich optimal in die Landschaft und ihren regionalen Charakter eingliedern. Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen haben eine hohe baukulturelle Qualität aufzuweisen. Nicht mehr genutzte Bauten und Anlagen, welche die Landschaft beeinträchtigen, sind wenn möglich zu entfernen.

Die Maxime beim Bauen muss die Steigerung der Landschafsqualität sein
Das baukulturelle Erbe der Landschaft ist zu sichern und in Wert zu setzten. Die Maxime beim Bauen ausserhalb der Bauzone darf nicht die Schadensminimierung, sondern muss die aktive Steigerung der Landschaftsqualität sein. Dies bedingt eine sorgfältige Planung und Gestaltung der einzelnen Eingriffe und des landschaftlichen Wandels als Ganzes. Der im LKS postulierte hohe Anspruch des Bundes an seine Bauten und Anlagen und die Umsetzung über qualitätssichernde Verfahren soll allen Akteuren als Vorbild dienen.

Eine qualitätsvolle, ortsspezifische Landschaftsentwicklung ist stufengerecht mit raumplanerischen Instrumenten umzusetzen und in der Interessenabwägung angemessen zu berücksichtigen. Voraussetzung hierfür ist ein hohes Bewusstsein aller relevanten Akteure für landschaftliche und baukulturelle Qualitäten und deren gemeinsame Entwicklung. Das Fachwissen, der Wissenstransfer und spezifische Beratungsangebote für Landschaftsakteure sind dazu deutlich auszubauen.

Sinngemäss unterstützen die vier Planerverbände auch die Landschaftsinitiative, die im Kontext der zweiten Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Pro Natura, Bird Life und Schweizer Heimatschutz im März 2019 lanciert wurde. Sie fordern darum ihre Mitglieder auf, die Initiative mit ihrer Unterschrift zu unterstützen: https://wecollect.ch/de/campaign/landschaftsinitiative/.