10.11.2011 | Christopher Tillman, Konrad Waldvogel

Revision Bauhandwerkerpfandrecht

Am 1. Januar 2012 treten Neuerungen betreffend das Bauhandwerkerpfandrecht in Kraft. Unter anderem soll der Schutz von Bauhandwerkern verstärkt werden. Honorarforderungen von Architekten und Planern sind aber nach wie vor nicht bauhandwerkerpfandberechtigt.