20.01.2022 | sia online | Laurène Kröpfli

Neue Bauarbeitenverordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft

Per 1. Januar 2022 treten neue Bestimmungen und Vorschriften betreffend der Arbeitssicherheit auf Schweizer Baustellen in Kraft:

Der Bundesrat hat die überarbeitete Bauarbeitenverordnung (BauAV) nach einer breiten Vernehmlassung am 18. Juni 2021 verabschiedet. Diese ist nun auf dem aktuellen Stand der Technik. Sie ist ein Gemeinschaftswerk der Sozialpartner der Baubranche und der Suva.

Die wesentlichen Neuerungen bzw. Änderungen:

  • Schon die vorangegangene Bauarbeitenverordnung verlangt, dass Bauarbeiten so zu planen sind, dass das Risiko von Berufsunfällen, Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein zu halten ist. Neu ist dies nach der Bauarbeitenverordnung 2022 mit einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept schriftlich zu dokumentieren (Art. 4).
  • Bei Arbeiten bei Sonne, Hitze und Kälte sind die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen (Art. 37).
  • Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sein (Art. 38).
  • Das Arbeiten auf Leitern wird eingeschränkt (Art. 21).
  • Im Gefahrenbereich von Transportfahrzeugen oder Baumaschinen dürfen sich keine Personen aufhalten. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, ist der Gefahrenbereich zu überwachen (Art. 19).
  • Der Arbeitgeber muss seine betroffenen Mitarbeitenden über die Ergebnisse von Schadstoffgutachten informieren (Art. 32).
  • An Dachrändern sind ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Meter Massnahmen zu treffen, um Abstürze zu verhindern (Art. 41). Eine Ausnahme gilt für Arbeiten von geringem Umfang. Für diese sind Massnahmen erst ab einer Absturzhöhe von mehr als 3 Meter erforderlich (Art. 46).
  • Die Meldepflicht für anerkannte Asbestsanierungsunternehmen wurde ausgeweitet (Art. 86).

Weitere Informationen:

Neue Bauarbeitenverordnung per 1. Januar 2022: https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/oc/2021/384/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-oc-2021-384-de-pdf-a.pdf

Stellungnahme der Suva: https://www.suva.ch/de-CH/material/Factsheets/neue-bauav2022?gclid=EAIaIQobChMIsqnb9fm_9QIVmal3Ch3xYQ2yEAAYAiAAEgIN3fD_BwE