06.04.2022 | sia online | Laurindo Lietha
Aus der zweiten Sitzung der Zentralkommission für Ordnungen (ZO)Die Zentralkommission für Ordnung (ZO) hat am 22. März 2022 zum zweiten Mal in diesem Jahr getagt. Unter anderem hat sie für zwei neue Projekte den Projektstart genehmigt: die Erarbeitung des Merkblattes «Umgang mit Allianzverträgen» und die Weiterentwicklung des Merkblatts SIA 2007 «Qualität im Bauwesen» in eine Ordnung. Text: Laurindo Lietha Einstimmig genehmigt die Zentralkommission für Ordnungen (ZO) den Projektvorschlag und den -antrag zur Erarbeitung des Merkblattes Umgang mit Allianzverträgen. Mit dem Merkblatt soll für die Schweizer Bauwirtschaft Klarheit über die charakteristischen Merkmale von Allianzverträgen und deren Umsetzung geschaffen werden. Herausgearbeitet werden sollen die Bereiche der Bauwirtschaft und ihre Projekte, bei denen Allianzverträge sinnvoll und hilfreich sein können. Des Weiteren soll das neue Merkblatt Empfehlungen zu den einzelnen Phasen im Projekt abgeben, die zeigen, wo auf bestehende Regelungen abstützt werden kann und wo es mangels bisheriger übergeordneter Regelungen entsprechende vertragliche Absprachen braucht. Die Kommission SIA 118 bildet aus ihrem Kreis eine Arbeitsgruppe unter Beizug kommissionsexterner Fachleute. Die Arbeitsgruppe wird von Heinz Ehrbar, Präsident der Kommission SIA 118, geleitet. Neue Ordnung für Qualität im Bauwesen Die Überarbeitung und Weiterentwicklung in eine neue Ordnung hat zum Ziel, Abläufe bei der Planung und Ausführung von Bauwerken in allen Phasen qualitätsgerecht zu vollziehen. Dabei sollen strukturierte sowie objektbezogene Abläufe und Überprüfungen definiert werden, die ein Bauwerk in seinem Lebenszyklus in qualitativer Hinsicht nachhaltig beeinflussen. Ausserdem soll die Ordnung es ermöglichen, dass Bauprojekte mit normalem Schwierigkeitsgrad und solche mit einer hohen Komplexität pragmatisch bearbeitet werden können. Die Ordnung will den Qualitätsanspruch bei den Beteiligten zu einer institutionellen und praxisbezogenen Selbstverständlichkeit entwickeln, um der Nachhaltigkeit und der Langlebigkeit des Bauwesens – und damit der Baukultur – das gebotene Gewicht zu geben. Das künftige Qualitätsverständnis soll partnerschaftlich sein: Verantwortung und Qualität sollen als Gemeinschaftsprodukte von Bauherrschaft, Planenden und Unternehmen verstanden werden. Die zuständige Kommission wird gegenwärtig vervollständigt und der ZO an der Sitzung vom 14. Juni 2022 zur Wahl vorgeschlagen. Revision der Ordnungen SIA 142 und 143 Schlussentwurf der Ordnung SIA 144 wird der Delegiertenversammlung vorgelegt Zum Schluss verlängerte die ZO die Gültigkeit des Merkblatt SIA 2020:2017 Sicherheitsleistungen des Unternehmers im Werkvertrag – Merkblatt zur Norm SIA 118 um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2025. Wahlen Laurindo Lietha, Verantwortlicher Vergabewesen und stellvertretender Leiter SIA-Fachbereich Ordnungen, laurindo.lietha(at)sia.ch |