06.04.2022 | sia online | Laurindo Lietha

Aus der zweiten Sitzung der Zentralkommission für Ordnungen (ZO)

Die Zentralkommission für Ordnung (ZO) hat am 22. März 2022 zum zweiten Mal in diesem Jahr getagt. Unter anderem hat sie für zwei neue Projekte den Projektstart genehmigt: die Erarbeitung des Merkblattes «Umgang mit Allianzverträgen» und die Weiterentwicklung des Merkblatts SIA 2007 «Qualität im Bauwesen» in eine Ordnung.

Text: Laurindo Lietha

Einstimmig genehmigt die Zentralkommission für Ordnungen (ZO) den Projektvorschlag und den -antrag zur Erarbeitung des Merkblattes Umgang mit Allianzverträgen. Mit dem Merkblatt soll für die Schweizer Bauwirtschaft Klarheit über die charakteristischen Merkmale von Allianzverträgen und deren Umsetzung geschaffen werden. Herausgearbeitet werden sollen die Bereiche der Bauwirtschaft und ihre Projekte, bei denen Allianzverträge sinnvoll und hilfreich sein können. Des Weiteren soll das neue Merkblatt Empfehlungen zu den einzelnen Phasen im Projekt abgeben, die zeigen, wo auf bestehende Regelungen abstützt werden kann und wo es mangels bisheriger übergeordneter Regelungen entsprechende vertragliche Absprachen braucht. Die Kommission SIA 118 bildet aus ihrem Kreis eine Arbeitsgruppe unter Beizug kommissionsexterner Fachleute. Die Arbeitsgruppe wird von Heinz Ehrbar, Präsident der Kommission SIA 118, geleitet.

Neue Ordnung für Qualität im Bauwesen
Ebenfalls einstimmig genehmigt die ZO den Projektstart zur Weiterentwicklung des Merkblatt SIA 2007 Qualität im Bauwesen in eine Ordnung und die Verlängerung der Gültigkeit des bestehenden Merkblatts SIA 2007:2001 Qualität im Bauwesen bis zur Publikation der Nachfolgeordnung.

Die Überarbeitung und Weiterentwicklung in eine neue Ordnung hat zum Ziel, Abläufe bei der Planung und Ausführung von Bauwerken in allen Phasen qualitätsgerecht zu vollziehen. Dabei sollen strukturierte sowie objektbezogene Abläufe und Überprüfungen definiert werden, die ein Bauwerk in seinem Lebenszyklus in qualitativer Hinsicht nachhaltig beeinflussen. Ausserdem soll die Ordnung es ermöglichen, dass Bauprojekte mit normalem Schwierigkeitsgrad und solche mit einer hohen Komplexität pragmatisch bearbeitet werden können. Die Ordnung will den Qualitätsanspruch bei den Beteiligten zu einer institutionellen und praxisbezogenen Selbstverständlichkeit entwickeln, um der Nachhaltigkeit und der Langlebigkeit des Bauwesens – und damit der Baukultur – das gebotene Gewicht zu geben. Das künftige Qualitätsverständnis soll partnerschaftlich sein: Verantwortung und Qualität sollen als Gemeinschaftsprodukte von Bauherrschaft, Planenden und Unternehmen verstanden werden. Die zuständige Kommission wird gegenwärtig vervollständigt und der ZO an der Sitzung vom 14. Juni 2022 zur Wahl vorgeschlagen.

Revision der Ordnungen SIA 142 und 143
Die Kommission SIA 142/143 revidiert gegenwärtig ihre Ordnungen für Wettbewerbe und Studienaufträge. Der Antrag der Kommission zum Projektstart der Revision der beiden Ordnungen SIA 142 und SIA 143 wurde von der ZO im März 2021 einstimmig angenommen. Im Sommer 2021 wurden über 7500 Personen und Planungsbüros zu einer schweizweiten Umfrage eingeladen. Mit den Ergebnissen schärfte die Kommission die Schwerpunkte der Revision. Klar ist, dass die Ordnung, wie auch daraus resultierende Programme und Verfahren, schlanker werden sollen. Einen ersten Schritt zu mehr Übersichtlichkeit soll der künftige Titel der beiden Ordnungen sein: SIA 142 Ordnung für Wettbewerbe und SIA 143 Ordnung für Studienaufträge. Ende 2022 folgt voraussichtlich die öffentliche Vernehmlassung. Ziel ist es, die Ordnungen im Jahr 2024 der Delegiertenversammlung zur Verabschiedung vorzulegen.

Schlussentwurf der Ordnung SIA 144 wird der Delegiertenversammlung vorgelegt
Nach zwei Orientierungsveranstaltungen zum Stand der Revision der SIA 144 Ordnung für Planerwahlverfahren im Dezember 2021 konnte in Gesprächen mit verschiedenen Interessensvertretern Einigkeit über das Verständnis von leistungsorientierten Beschaffungsverfahren erlangt werden. Darauf genehmigte die ZO an ihrer Sitzung vom 25. Januar 2022 die Freigabe zur Publikation. Zudem führte die ZO Gespräche mit den wichtigsten Schweizer Bauherrenorganisationen, um eine künftige Zusammenarbeit auf den Weg zu bringen und so die Akzeptanz der Ordnung sicherzustellen. Nachdem der SIA-Vorstand die Publikationsfreigabe genehmigte und verdankte, bot sich im Rahmender Konferenz der Sektionen und Berufsgruppen Anfang März 2022 Gelegenheit für Fragen und zum Austausch. Der Schlussentwurf wird am 29. April 2022 der Delegiertenversammlung zur Publikationsfreigabe vorgelegt.

Zum Schluss verlängerte die ZO die Gültigkeit des Merkblatt SIA 2020:2017 Sicherheitsleistungen des Unternehmers im Werkvertrag – Merkblatt zur Norm SIA 118 um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2025.

Wahlen
Einstimmig wählt die ZO Christof Goldschmid, dipl. Arch. ETH/SIA, in die Kommission SIA 112 Leistungsmodell – Modell Bauplanung. Christof Goldschmid ist Leiter des Standortes Bern von Burckhardt + Partner. Er wird die Vertretung Architektur und Generalplanung in der Kommission wahrnehmen.

Laurindo Lietha, Verantwortlicher Vergabewesen und stellvertretender Leiter SIA-Fachbereich Ordnungen, laurindo.lietha(at)sia.ch