Inhalt Viele Bauingenieure verantworten u.a. die Ausschreibung von Tiefbauarbeiten im Infrastrukturbereich der öff entlichen Hand oder von Privaten. Ob Werkleitungen, Kanalisationen oder Baugruben mit erschwerten Bedingungen. Die Ausschreibung der Arbeiten erweist sich oft als komplex und tückenhaft. Einer vielzahl von Normen und Bestimmungen ist Rechnung zutragen. Oft erschweren Bodenschutz, Altlastensanierungen oder Baugrubensicherungen die Tiefbauarbeiten zusätzlich. In den Normen SIA 190:2017 Kanalisationen, der SIA Norm 118/190 Allgemeine Bedingungen für Kanalisation sowie der Norm SIA 118/267 Kapitel Erdbau fi nden sich Ausführungsbestimmungen, welche einen Einfl uss auf die Ausschreibung und Abrechnung der Erdarbeiten haben. In der Bauarbeitenverordnung (BauAV) und der Norm SIA 190:2017 werden Mindestgrabenbreiten in Bezug auf Grabentiefe, Aussendurchmesser uvm. von Rohrleitungen defi niert. Diese Bestimmungen haben Auswirkung auf die Ausführung und somit auf die Mengenermittlung der Vorausmasse des Devis sowie später bei deren Abrechnung. Wenn die Ausschreibenden und Ausführungsverantwortlichen bei den Bestimmungen zu «inbegriff enen» und «nicht inbegriff enen» Leistungen der Unternehmer - wie sie von den Normpositionskatalogen defi niert werden - sowie den diverser Geltungsbereiche und Ausmassbestimmungen von Tiefbauarbeiten unsicher sind, kann dies zu Verwirrungen und unnötigen Streiterein mit den Unternehmern führen. Der Tageskurs thematisiert Ausmassbestimmungen und Geltungsbereiche rund um den Graben- und Erdbau und beleuchtet die wichtigsten Aspekte sowie Unterschiede der einzelnen Normpositionskapitel.
|