Inhalt Die neue Abfallverordnung (VVEA) gilt eigentlich bereits seit Januar 2016. In vielen Kantonen tritt sie aber erst mit der Vollzugshilfe «Bauabfälle» in Kraft; also in der nächsten Zeit. Diese Verordnung verlangt, dass die Bauherrschaft bei Baugesuchen mit Verdacht auf Schadstoff e (aktuell Gebäude mit Baujahr bis 1990) oder mit einem Abfallaufkommen von über 200m3, ein Entsorgungskonzept abgibt. • Was bedeuten diese Vorschriften in den Bauabläufen? • Welche Kosten kommen auf die Bauherrschaften zu? • Wie steht es mit den Verantwortlichkeiten? • Was kann die Planung selbst erledigen? • Wo braucht es Spezialisten?
Dieser Kurs erklärt • den Sinn hinter den Vorschriften, • den Aufbau eines Entsorgungskonzeptes und • den Umgang mit den verschiedenen Hilfsmitteln. Zusätzlich gibt der Kurs eine Einführung in die VVEA relevanten Schadstoffe. Der Kurs behandelt anhand verschiedener Gebäude die Schwierigkeiten, welche durch die Schadstoff e zu erwarten sind und zeigt die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten auf.
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