Zürich, 31. August 2017

KBOB setzt Honorarempfehlungen ausser Kraft


Die KBOB verzichtet auf die Publikation der maximalen Honoraransätze in den Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren. Was bedeutet das konkret und wie geht es nun weiter? Eine erste Einschätzung von SIA, BSA und usic.

Text: Hans-Georg Bächtold, Mario Marti, Caspar Schärer

Das Sekretariat der WEKO (Wettbewerbskommission) teilte der KBOB (Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren) mit, dass die KBOB-Honorarempfehlungen sehr wahrscheinlich eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellen würden. Es drohe eine Verletzung des Kartellrechts und damit die Eröffnung einer Untersuchung gemäss Art. 27 ff. Kartellgesetz.

Wie reagierte die KBOB?
In der Folge setzte die KBOB ihre Honorarempfehlungen per 1. Juli 2017 ausser Kraft. Sie tat dies explizit auf Druck der WEKO. Diese hatte 2015 gemahnt, dass die Honorarempfehlungen eine «kartellrechtlich unzulässige horizontale Wettbewerbsabrede» seien. Einfacher gesagt: Die WEKO ist der Ansicht, dass die Empfehlungen einer Konkurrenz unter den Planenden im Weg stehen. Damit eliminiert die WEKO ohne konkreten Anlass ein Instrument, das seit 2004 verantwortungsvoll angewendet wurde und das zudem in diesem Zeitrahmen nie zu einem nachgewiesenen Fall einer horizontalen Preisabsprache führte. Seit 2015 arbeitet eine Arbeitsgruppe der KBOB mit SIA und usic gemeinsam an einem neuen, WEKO-konformen Modell.

Wie kam es zu diesem Entscheid?
Die WEKO sah sich insbesondere durch ein Urteil des Bundesgerichts in ihrer harten Haltung bestärkt: Im überraschend strengen Leitentscheid Gaba (Elmex) vom 28. Juni 2016 (2C_180/2014) folgte das Bundesgericht der Argumentation der WEKO, wonach harte horizontale Wettbewerbsabreden (z.B. Preisabsprachen) grundsätzlich das Kriterium der «Erheblichkeit» der Wettbewerbsbeschränkung erfüllen und damit keine tatsächliche Auswirkung auf den Markt nachgewiesen werden muss. Abreden, die den Wettbewerb potenziell beeinträchtigen können, werden dadurch per se als unzulässig eingestuft. Die WEKO scheint diese Rechtsprechung auf die bisherigen KBOB-Honorarempfehlungen anzuwenden. Die Planerverbände SIA, BSA und usic teilen diese Einschätzung nicht. Denn damit die Honorarempfehlungen als sanktionierbare Abreden gewertet werden könnten, müssten sich diese wie Mindest- oder Fixpreise auf dem Markt auswirken. Weiter wäre nachzuweisen, dass eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt wurde. Beides ist nicht der Fall und es ist auch nicht bekannt, ob seitens der WEKO entsprechende Abklärungen vorgenommen wurden.

Welche Folgen hat der Rückzug?
Ab sofort können und dürfen öffentliche Bauherrschaften bei ihren Ausschreibungen nicht mehr auf die KBOB-Tarife verweisen, und die Planenden müssen ihren Stundenansatz offerieren: «Die Ansätze (Stundenansatz, Halb-Tagesansatz und Tagesansatz) nach dem effektiven Zeitaufwand, exklusive Spesen und Mehrwertsteuer sind auftragsbezogen zu verhandeln und zu vereinbaren. Die einzelnen Beschaffungsstellen der Gemeinden, Kantone oder des Bundes können eigenständig eigene maximale Ansätze empfehlen bzw. vorgeben oder aber darauf verzichten.»

Für freihändige Verfahren setzen also die Gemeinden entweder eigene Ansätze fest oder handeln den Stundensatz mit den Planern einzeln aus. Bestehende Verträge sind von der Neuerung nicht betroffen. Laufende Beschaffungsverfahren können bis Ende 2017 mit den Honoraransätzen gemäss KBOB-Empfehlung weiter geführt werden. Die KBOB selbst kommentiert die Sichtweise der WEKO nicht offiziell; sie verspricht, «auch weiterhin die Interessen ihrer Mitglieder zu wahren» und kündigt «weitere Schritte» an. Es ist davon auszugehen, dass die KBOB baldmöglichst einen wettbewerbskonformen Ersatz für die Empfehlungen entwickeln wird – eine Koordination ist auch in ihrem Sinn.

Für die meisten Planer ändert sich aktuell wenig, denn in den meisten Konkurrenzverfahren wird auch heute schon eine Honorarofferte verlangt und bei der Auswahl mit berücksichtigt. Einzig für die freihändigen Vergaben entfällt die direkte Wirkung der Empfehlungen. Allerdings werden die zuletzt gültigen KBOB-Ansätze in Erinnerung bleiben und voraussichtlich auch weiterhin als Benchmark dienen. Es ist aber davon auszugehen, dass in Zukunft der Wettbewerb um Honoraransätze noch zusätzlich verschärft wird.

Was tun die Planerverbände in dieser Situation?
KBOB, SIA und usic arbeiten seit 2015 an einer Anpassung wegen des damaligen Hinweises der WEKO. Diskutiert wurde etwa ein durchschnittlicher Honoraransatz, statistisch ermittelt aufgrund der aktuellen Angebote. Dieser Vorschlag, der ursprünglich von der WEKO selber eingebracht wurde, ist nun aber von der WEKO auch verworfen worden. Hinzu kommt, dass der Wechsel von maximalen zu mittleren Honoraransätzen ohnehin das Risiko erheblicher Missverständnisse mit sich gebracht hätte.

Die Verbände der Planungsbranche arbeiten ausserdem in der Konferenz der Planerverbände für Leistungen und Honorare (KPLH) zusammen. Sie trifft sich in dieser Konstellation am 7. September 2017 zur Vorbereitung der nächsten Gespräche mit der KBOB am 22. November 2017. Grundlage für diese Diskussion bilden die eingehende Erörterung der Entwicklung, die Ergebnisse der bisherigen Gespräche sowie die laufenden Überlegungen zu den Honoraransätzen in den Leistungs- und Honorarkommissionen des SIA und in den Vorständen der Verbände. Die Planerverbände werden sich bei der anstehenden Diskussion auch die Frage stellen, ob die jüngste Entwicklung nicht auch als Chance für mehr kreative Freiheiten bei der Preisgestaltung auf dem Markt sein könnte. Auch hierfür gibt es Ansätze für Vorschläge und Empfehlungen. Gleichzeitig gilt es natürlich zu beobachten, wie die öffentlichen Bauherren auf die neue Lage reagieren werden. Bekannterweise bestehen auch dort viele Unsicherheiten und es ist auch von dieser Seite mit Reaktionen zu rechnen.

Die Verbände werden auch verstärkt in entsprechende Weiterbildungsangebote investieren und sind sich bewusst, dass sie auch die Datengrundlage zu den Honoraren im Markt verbessern müssen. Daher arbeiten sie an der Weiterentwicklung diverser Benchmarks: Stundenaufwandermittlung, Gemeinkostenerhebung und Z-Wert-Erhebung. Es ist wichtig, dass ihre Mitglieder zahlreich an diesen Erhebungen teilnehmen.

Weiterführende Informationen:
KBOB
SIA 
werk, bauen + wohnen

Hans Georg Bächtold, Geschäftsführer SIA
Caspar Schärer, Generalsekretär BSA
Mario Marti, Geschäftsführer usic und Geschäftsführer Stammgruppe Planung von bauenschweiz



   


       

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