10.11.2011 | Christopher Tillman, Konrad Waldvogel
Revision BauhandwerkerpfandrechtAm 1. Januar 2012 treten Neuerungen betreffend das Bauhandwerkerpfandrecht in Kraft. Unter anderem soll der Schutz von Bauhandwerkern verstärkt werden. Honorarforderungen von Architekten und Planern sind aber nach wie vor nicht bauhandwerkerpfandberechtigt. |
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