10.01.2013 | sia online | Kommunikation SIA

Ja zum Raumplanungsgesetz! – An der hohen Lebensqualität unserer Dörfer und Städte weiterbauen

Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA), massgebender Verband der Fachleute aus den Bereichen Bau, Technik und Umwelt, unterstützt die am 3. März 2013 zur Abstimmung kommende Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG). Mit griffigen Massnahmen erlaubt es die Gesetzesvorlage, die Baukultur und Lebensqualität in der Schweiz auch in Zukunft auf hohem Niveau zu halten.

Das aktualisierte Raumplanungsgesetz (RPG) ist eine längst fällige Anpassung der geltenden Gesetzgebung aus dem Jahre 1980. Bewährte Instrumente der Raumplanung werden dort weiterentwickelt und präzisiert, wo der Vollzug bisher Lücken aufwies und den heute stark veränderten Rahmenbedingungen wird Rechnung getragen. Die Bevölkerung ist gewachsen und mit ihr die Qualitäts- und Flächenansprüche. Das Mobilitätsbedürfnis ist grösser und intakte Landschaften sind vielen Menschen wichtiger denn je. Und schliesslich macht das raumplanerische Denken und Handeln längst nicht mehr an den Gemeindegrenzen halt.

Wohnraum schaffen, Wirtschaft fördern, Landschaft schützen
Das neue RPG schafft die Voraussetzungen, die Wohnqualität in den Dörfern und Städten der Schweiz auch zukünftig hoch zu halten, intakte und attraktive Landschaftsräume besser zu schützen und gleichzeitig eine gesunde bauliche und wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Mit der Gesetzesrevision werden das Ziel einer starken Siedlungsentwicklung nach innen festgeschrieben, ein haushälterischer Umgang mit der Ressource Boden eingefordert und die Voraussetzungen für eine verbesserte Koordination der baulichen Entwicklung über Gemeindegrenzen hinweg geschaffen. Kurz: das revidierte Raumplanungsgesetz ist eine ausgewogene Grundlage für ein Umdenken und die Verlagerung der Kräfte in zeitgemässe und zukunftsfähige Bahnen.

Optimierungen des neuen RPG im Detail
Eine der wichtigen Neuerung des revidierten RPG ist die Präzisierung der Anforderungen an die kantonalen Richtpläne und deren Stärkung als Planungs- und Vollzugsinstrument. So müssen die Kantone in Zukunft im Richtplan festlegen, wie die vom Gesetz geforderte und von den Gemeinden umzusetzende Siedlungsentwicklung nach innen gefördert wird. Die Gemeinden werden stärker in die Pflicht genommen das bestehend Bauland besser zu nutzen und in Planungsfragen zusammenzuarbeiten. Neue Bauzonen sollen in Zukunft dort entstehen, wo der Bedarf innerhalb der nächsten 15 Jahre nachgewiesen und die notwendige Erschliessung vorhanden ist. Und schliesslich sollen über das Instrument der Mehrwertabschöpfung mindestens 20 Prozent der aus Baulandeinzonungen resultierenden Gewinne an die Kantone zurückfliessen. Damit erhalten diese wiederum zusätzliche Mittel für raumplanerische Massnahmen, für die Sicherung von Kulturland und die weitere Steigerung die Lebensqualität in den Siedlungen. Mehr Informationen und Argumente des SIA für das neue Raumplanungsgesetz finden Sie auch auf der Internetseite des SIA unter www.sia.ch/de/themen/raumplanung.