13.03.2013 | sia online | Kommunikation SIA

Die revidierte Vertragsnorm SIA 118 liegt vor

Die Norm SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» ist die wichtigste Werkvertragsgrundlage der Schweizer Bauwirtschaft. Über dreissig Jahre nach deren letzten umfassenden Revision war nun aber eine Aktualisierung erforderlich. Um die bewährte Substanz der Norm und insbesondere die Ausgewogenheit der Vertragsbestimmungen zu erhalten, wurden Änderungen nur dort vorgenommen, wo dies absolut notwendig war.

Die Norm SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten enthält Regeln betreffend Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Bauarbeiten. Vertragsparteien sind demnach einerseits die Unternehmungen andererseits die Bauherrschaft, die in der Regel vom Architekten oder der Architektin vertreten wird. Die Norm ergänzt die allgemeinen Regelungen des gesetzlichen Werkvertragsrechts (Artikel 363 bis 379 OR) für das Baugewerbe. Die Anwendung der Norm ist zwar freiwillig, doch wird sie in der Schweiz fast flächendeckend angewendet.
Die Norm SIA 118 hat sich bewährt und gilt als zwischen den Vertragsparteien ausgewogen. Seit ihrer letzten grundlegenden Revision im Jahre 1977 wurden 1991 jedoch lediglich drei kleine Präzisierungen vorgenommen. Spätere Entwicklungen des Bauvertragsrechts, zum Beispiel die neue Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, IVöB) oder der Wechsel von der Warenumsatzsteuer (WUSt) zur Mehrwertsteuer (MWST), sind in der Fassung 1977/1991 noch nicht berücksichtigt. Um die bewährte Struktur und Substanz der Norm beizubehalten, entschied sich der SIA für eine sanfte Revision. Wichtigstes Ziel der breit abgestützten Revision war es, das Gleichgewicht zwischen Bauherren- und Unternehmerinteressen zu wahren. Entsprechend wurden Änderungen nur dort vorgenommen, wo sie nicht zu einer Verschiebung des Gleichgewichts zwischen den Vertragsparteien führten, die Rechtssicherheit erhöht wurde und das Bedürfnis der bauwirtschaftlichen Praxis nachgewiesen war.

Wesentliche Änderungen
Die wesentlichsten Änderungen gegenüber der Ausgabe 1977/1991 betreffen:

  • Rügefrist: Der Begriff «Garantiefrist» wird konsequent durch «Rügefrist» ersetzt. Damit wurde der Kritik Rechnung getragen, dass Garantiefrist mit Verjährungsfrist verwechselt werden kann. Die ehemals in einer Fussnote festgelegte Rügefrist von zwei Jahren, ist neu in den Normentext integriert. Die Mindest- und Höchstbeträge des Rückbehalts bei Solidarbürgschaft (5 bis 10%) sind an die Teuerung seit 1977 angepasst worden.
  • Qualitätsmanagement: Neu gibt die Norm vor, dass bereits die Ausschreibung der Bauherrschaft Bestimmungen zu speziellen Anforderungen an die Qualität, die Organisation und die Arbeitsabläufe enthalten muss. Die bestehende Bausubstanz wird dem Baugrund gleichgestellt, womit die Bauherrschaft deren Beschaffenheit zu prüfen und in der Ausschreibung die erforderlichen Angaben zu machen hat. Zudem wird klargestellt, dass Prüfungen, die während der Ausführung getätigt werden, nur als Zwischenprüfung und nicht als Abnahme gelten.
  • Teuerungsabrechnungsverfahren: Die wichtigste inhaltliche Änderung betrifft die Teuerungsabrechnungsverfahren. Da das Mengennachweisverfahren in der Praxis des Bauwerkvertrags praktisch bedeutungslos geworden ist, werden neu die indexierten Verfahren als Leitverfahren bei Preisänderungen definiert. Die Einzelheiten sind in der neuen Normenserie SIA 121 bis 124 geregelt.
  • Öffentliches Vergaberecht: In Anpassung an die Änderungen im öffentlichen Vergaberecht enthält die Norm SIA 118 nun einen klaren Verweis, dass beim Bauen mit der öffentlichen Hand das öffentliche Vergaberecht vorbehalten bleibt.
  • Mehrwertsteuer: Wenn nicht anderes vereinbart ist, gilt bei einer Preisangabe die MWST als nicht eingerechnet (eine eigentliche Usanz im Baugewerbe, die jedoch bislang nicht klar definiert war).

Die übrigen Änderungen sind untergeordneter Natur und oft Anpassungen an neue gesetzliche Begriffe.

Die Norm SIA 118 wurde im Februar 2013 publiziert und kann nun beim SIA bezogen werden unter: www.webnorm.ch.


Weiterbildungskurse SIA-Form: «SIA 118 in der Praxis»

SIA-Form, das Weiterbildungsinstitut des SIA, veranstaltet regelmässig Kurse zur Norm SIA 118. Diese geben einen Überblick über die Systematik der Norm SIA 118 und deren Auswirkung auf Rechte und Pflichten der Bauherrschaften, der Planerinnen und Planer und der Unternehmen. Weitere Informationen finden sich unter: www.sia.ch/form.