21.06.2013 | tec21 | Thomas Müller

So nicht!

Anfang Juni 2013 hat sich der Vorstand des SIA in einem Brief an die zur Teilnahme ausgewählten Generalplanerteams und die Juroren des anonymen Projektwettbewerbs «Neubau Hochschule Luzern – Musik» gewendet. Darin appelliert der Vorstand an die involvierten SIA-Mitglieder, Bedingungen, wie sie in diesem Wettbewerb formuliert sind, in Zukunft nicht mehr zu akzeptieren. Dieser Appell richtet sich aber auch generell an alle SIA-Mitglieder, die auf unsachgemässe Verfahren stossen.

Fairer Wettbewerb ausgehebelt

Seit Ausschreibung des Wettbewerbs Ende 2011 haben sich sowohl die SIA-Sektion Zentralschweiz als auch die Kommission für Wettbewerbe und Studienaufträge verschiedene Male an die Auslober des Wettbewerbs und an die Bauherrschaft gewandt und die unsachgemässen sowie unfairen Teilnahmebedingungen kritisiert. Beanstandet wurden insbesondere die im Wettbewerbsprogramm einseitig festgelegten Honorarkonditionen sowie der Umstand, dass die Bauingenieure pro Stunde 10 Fr. weniger erhalten sollen als die Architekten. Des Weiteren wird ein Schwierigkeitsgrad vorgegeben, bevor das Projekt überhaupt bekannt ist. Darauf aufbauend wird ohne Begründung, wiederum nur bei den Bauingenieuren, bei der Honorarberechnung von einem reduzierten Aufwand ausgegangen und deshalb ein Anpassungsfaktor von 0.7 vorgegeben (1). Leider wurden die beanstandeten Punkte bis heute unverändert beibehalten, weshalb der Vorstand nur noch die Möglichkeit des Schreibens an die in dieses Verfahren involvierten SIA-Mitglieder sah.

Klares Nein

Der Vorstand des SIA ist davon überzeugt, dass beim Projektwettbewerb zum Neubau der Hochschule Luzern, ja überhaupt bei unsachgemässen Verfahren dieser Art, eine Verbesserung der Situation nur erreicht werden kann, wenn der SIA und seine Mitglieder gemeinsam und konsequent faire Bedingungen einfordern. Welcher Art diese Bedingungen sind, ist in der Ordnung SIA 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe klar vorgegeben. Deren Einforderung kann der Verband jedoch nicht allein bewerkstelligen. Und obwohl die Aufgabenstellung bei vielen Wettbewerben sehr spannend und der Akquisitionsdruck vieler Planungsbüros hoch ist, braucht es gewissen Bauherrschaften und Vergabeverfahren gegenüber je länger, desto mehr ein klares Nein. Es gilt, hier neben der architektonischen und ingenieurtechnischen auch die unternehmerische Verantwortung wahrzunehmen. Planergerechte Vergabeverfahren, das angemessene Honorar und auch die verdiente Wertschätzung für ihre grosse Verantwortung, ihr exzellentes Fachwissen und ihre umfangreichen und komplexen Leistungen verschaffen sich die Planerinnen und Planer nur, indem sie vermehrt beginnen, für ihre Dienstleistung auch das einzufordern, was sie wert ist. Möglicherweise bringen sie sich damit um den einen oder anderen Auftrag. Doch der Respekt gegenüber ihrem essenziellen und gesamtgesellschaftlichen Beitrag sowie die Einsicht, dass dieser Beitrag entsprechend zu honorieren ist, können dadurch nur gewinnen.

Thomas Müller, Leiter Kommunikation SIA

Anmerkung
1 Gemäss Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieure und Bauingenieurinnen SIA 103 (Art. 7.8) gilt ohne besondere Vereinbarung der Anpassungsfaktor (r) 1.0. Bei Vorliegen besonderer Einflüsse kann der Anpassungsfaktor zwischen 0.75 und 1.25 vereinbart werden, womit die geforderten 0.7 selbst unter dem in der Ordnung empfohlenen Minimum liegen.