28.12.2012 | tec21 | Thomas Noack

Ja zum Raumplanungsgesetz!

Am 3. März 2013 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Revision des Raumplanungsgesetzes ab. Der SIA und der Fachverband Schweizer Raumplaner (FSU ) unterstützen die Gesetzesvorlage. Sie schafft griffige Massnahmen zur Einschränkung einer unkoordinierten Siedlungsentwicklung, gewährleistet aber auch Handlungsspielräume für heutige und zukünftige Entwicklungen.

Nach intensiver Diskussion haben am 15. Juni 2012 die eidgenössischen Räte der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) zugestimmt. In der Folge hat der Schweizerische Gewerbeverband, unterstützt vom Baumeisterverband, am 3. Oktober 2012 das Referendum eingereicht, sodass am 3. März 2013 über die Gesetzesrevision abgestimmt werden muss. Der SIA und der Fachverband Schweizer Raumplaner (FSU) haben bereits an der Erarbeitung des Gesetzes aktiv mitgearbeitet und unterstützen die Revision. Sie sind überzeugt davon, dass die Revision des RPG griffige Massnahmen zur Einschränkung einer unkoordinierten Siedlungsentwicklung in die Landschaft schafft, gleichzeitig aber auch Handlungsspielräume für zukünftige Entwicklungen gewährleistet.

Griffige Gesetzgebung

Eine nachhaltige Entwicklung unseres Lebensraums ist nicht selbstverständlich. Sie erfordert eine griffige gesetzliche Grundlage, die die unbebaute Landschaft schützt und gleichzeitig an geeigneten Orten die Siedlungsentwicklung ermöglicht und Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung schafft.
Mit den bestehenden Gesetzesgrundlagen, die erstmals 1979 in Kraft getreten sind, wurden diese Ziele nicht erreicht.
In weiten Kreisen der Bevölkerung (die jüngsten Abstimmungen zeugen davon) und bei den Fachleuten aus dem Planungsbereich besteht daher Einigkeit darüber, dass es eine griffigere Gesetzgebung braucht, die insbesondere die Siedlungsentwicklung an bereits gut erschlossenen Orten unterstützt und Rahmenbedingungen für eine Siedlungsentwicklung nach innen schafft.
Der vorliegende Gesetzesentwurf erfüllt diese Forderungen und wird von allen institutionellen Ebenen gleichermassen unterstützt. Da Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam für die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes zuständig sind, ist ihre geschlossene Unterstützung ein weiterer Garant für die Effektivität der Gesetzesrevision.

Instrumente für eine zukunftsorientierte Raumentwicklung

Aus folgenden Gründen ist die Revision des RPG zu unterstützen:
1. Das Gesetz benennt die wesentlichen Zielsetzungen für eine nachhaltige Entwicklung unseres Lebensraums:

  • Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Lenkung der Siedlungsentwicklung nach innen
  • Schaffung räumlicher Voraussetzungen für eine gute Wirtschaftsentwicklung

2. Das Gesetz schafft griffige Instrumente zur Einschränkung der Zersiedelung:

  • Für die Zuweisung von Land zu Bauzonen werden strenge Bedingungen festgelegt: Die Bauzonen müssen dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre entsprechen, und bestehendes Bauland muss für eine Bebauung verfügbar gemacht werden.
  • Der Ausgleich der Planungsvorteile (Mehrwertabgabe) reduziert den Anreiz zur Einzonung von neuem Bauland und schafft finanzielle Mittel für weitere Massnahmen der Raumplanung.
  • Die Kantone können eine Frist für die Überbauung von eingezontem Land setzen und somit die Verfügbarkeit von bestehendem Bauland fördern.

3. Das Gesetz ermöglicht eine zukunftsorientierte Entwicklung:

  • Die Anforderungen an die Richtplaninhalte werden präzisiert und können somit vom Bund als Genehmigungsbehörde auch eingefordert werden.
  • Die Interessenabwägung im Richtplanverfahren ermöglicht eine zielgerichtete Entwicklung. Die Kantone müssen in ihrem Richtplan aufzeigen, wie sich der Kanton entwickeln soll und wie die Abstimmung der unterschiedlichen Nutzungsinteressen erfolgt.
  • Im Richtplanverfahren legen die Kantone die Siedlungsentwicklung behördenverbindlich fest (Strategie, Verteilung, Erweiterung, Abstimmung mit dem Verkehr). Neu muss der Richtplan auch Aussagen darüber machen, wie die vom Gesetz geforderte Siedlungsentwicklung nach innen konkret gefördert und wie sichergestellt wird, dass die Grösse der Bauzonen auch tatsächlich dem Bedarf der kommenden 15 Jahre genügt.

Neue Herausforderungen für Planer

Mit der Revision des RPG liegt ein gutes, ausformuliertes, im Parlament beratenes und breit abgestütztes Gesetz vor. Die Akteure (Bund, Kantone und Gemeinden) werden in die Pflicht genommen, haushälterisch mit dem Boden umzugehen. Gleichzeitig schafft das vorliegende Gesetz raumplanerische Handlungsspielräume für die Gestaltung des Raums und zukünftige Entwicklungen.
Mit der Revision des RPG rücken für die Planer neue Herausforderungen ins Zentrum: Entwicklung nach innen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die damit geforderte «Gestaltung von Nähe» erfordert ein hohes Mass an planerischer Kompetenz und Interdisziplinarität. Der SIA und insbesondere seine Mitglieder sind in der Lage, diese zu mobilisieren.

Thomas Noack, Verantwortlicher für Raumplanung SIA

 

www.ja-zum-raumplanungsgesetz.ch

www.darum-raumplanung.ch

Bild: Nicolas Bischof