14.12.2012 | tec21 | Michel Kaeppeli

Vernehmlassungsstart: LHO und LM

Die Zentralkommission für Ordnungen hat an ihrer Sitzung vom 29. November 2012 die Leistungs- und Honorarordnungen SIA 102, 103, 105, 108 und das Leistungsmodell SIA 112 zur Vernehmlassung freigegeben.

Das Projekt zur Revision der drei Leistungsund Honorarordnungen (LHO) SIA 102 für Architekten, SIA 103 für Bauingenieure und SIA 108 für Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik wurde im Herbst 2010 durch die Zentralkommission für Normen und Ordnungen gestartet, nachdem im Vorfeld breite Kreise zum Revisionsbedarf befragt worden waren. Im Lauf der Arbeiten hat sich gezeigt, dass auch das Leistungsmodell (LM) SIA 112 in die Revision einbezogen werden sollte. Der Projektstart erfolgte im Sommer 2011. Ebenfalls nachträglich in Angriff genommen wurde die Revision der SIA 105 für Landschaftsarchitekten. Die Koordination der vier Kommissionen wurde durch die eigens dafür eingesetzte INFOR-Gruppe gewährleistet. Die LHO werden von breiten Kreisen angewendet und haben sich im Alltag bewährt. Bei der Revision der Ordnungen aus den Jahren 2003 und 2007 wurde deshalb darauf geachtet, dass nur geändert wird, was geändert werden muss.

Harmonisierung der LHO

Eine Harmonisierung der Ordnungen soll weiterhin sichergestellt werden. Folgende Kapitel stimmen in Struktur und Inhalt daher weitestgehend überein: Art. 1 Allgemeine Vertragsbedingungen, Art. 2 Aufgaben und Stellung des Architekten bzw. Ingenieurs, Art. 3 Leistungen des Architekten bzw. des Ingenieurs und Art. 5 Grundsätze der Vergütung von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen. Darüber hinaus wurden die Art. 4 Leistungsbeschrieb, Art. 6 Honorarberechnung nach dem effektiven Zeitaufwand und Art. 7 Honorarberechnung nach den Baukosten bezüglich allgemeinem Inhalt und Struktur in Übereinstimmung gebracht.

SIA 112: Strukturmodell und Begriffsdefinitionen

Dem Leistungsmodell SIA 112 wurden bis anhin zwei Funktionen zugedacht: Einerseits dient es als Strukturmodell zur Phasengliederung, andererseits als Grundlage für Verträge zu Planerleistungen unter Leitung eines Generalplaners. Da Letzteres in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen führte, wird diese Funktion zukünftig in den einzelnen LHO unter Art. 3.5 Zusammenarbeit mit anderen an der Planung und Projektierung beteiligten Fachleuten behandelt. Materiell verändert sich durch diese Verschiebung nichts. Die Funktion als Strukturmodell bleibt beibehalten. Neu werden zusätzlich disziplinenübergreifende Begriffsdefinitionen aufgeführt.

Klares Verhältnis zwischen Auftraggeber und Planer

Phasengerechte Entscheide sind wichtig, damit die Projektierung und Realisierung eines Objekts gemäss dem in den LHO vorgesehenen Ablauf erfolgen kann. In der Revision wird daher im Leistungsbeschrieb die Rubrik Leistungen und Entscheide des Auftraggebers präzisiert und wo nötig ergänzt. Die Aufgaben der Bauherrenunterstützung, die zunehmend an Bedeutung gewinnen, wurden ebenfalls intensiv diskutiert. Damit die Rollenverteilung Auftraggeber – Beauftragter klar bleibt, wurde auf die Integration dieses Bereichs in die LHO aber verzichtet. Zum Thema Bauherrenunterstützung soll ein Projekt für eine separate Publikation gestartet werden.

Qualitätssicherung

Das Projektpflichtenheft ist ein zentrales Instrument zur Verständigung zwischen Auftraggeber und Planer und zur Qualitätssicherung. Es wird gestärkt, indem die Zuordnung geklärt und die Aktualisierung über alle Phasen hinweg sichergestellt wird. Bei komplexen Bauvorhaben muss ein gesonderter Auftrag für das projektbezogene Qualitätsmanagement (PQM) erfolgen.

Klärung der Rollen der beteiligten Fachleute

Die gewählten Bezeichnungen Gesamtleiter, Fachplaner, Spezialist und Berater sind eindeutig zugewiesen, wodurch eine Klärung und Präzisierung der Rollen der am Planungsprozess beteiligten Fachleute ermöglicht wird.

Bewirtschaftung

Der Erhaltung von Bauwerken kommt eine immer grössere Bedeutung zu. Diesem Umstand wird durch den Ausbau bzw. die Präzisierungen der Projektphase 6 Bewirtschaftung Rechnung getragen. Honorierungsmodelle und Teilleistungsprozente Die bisherigen Honorierungsmodelle bleiben bestehen. Bei der Honorierung nach den Baukosten wurde die Verteilung der Teilleistungsprozente aufgrund der letzten Erhebungen für die Z-Werte überprüft und geringfügig angepasst.

Fachkoordination

Die Ordnungen SIA 102 für Architekten und SIA 108 für Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik verfügen mit einem jeweils gleichlautenden Art. 3.6 Fachkoordination der Gebäudeinstallation über gemeinsame Regeln zur Organisation der Fachkoordination. In Ergänzung dazu wird im neuen Art. 9 Fachkoordination der LHO 108 die Fachkoordination bei komplexen Bauvorhaben und die daraus folgende Rolle des Fachkoordinators geregelt.

SIA 103: Integration Tiefbau

Ursprünglich als separates Projekt gestartet, deckt die revidierte Ordnung SIA 103 für Bauingenieure neben dem Bereich Hochbau neu auch den Tiefbau ab. Dieses Vorhaben hat grosse Auswirkungen auf den Leistungsbeschrieb der Ordnung SIA 103. Bei den Leistungsbeschrieben der Ordnungen SIA 102 und SIA 108 waren hingegen nur geringfügige Anpassungen erforderlich.

SIA 103: Integration MB 2027

Die Einführung des Merkblatts 2027 Bauweisenspezifische Zuordnungen von Leistungen der Bauingenieure in Ergänzung zur LHO 103 hat zu Schwierigkeiten in der Praxis geführt (vgl. «Verantwortung des Bauingenieurs? », TEC21 33-34/2008, S. 46). Durch die sinngemässe Übernahme der Leistungen in die LHO 103 und den Rückzug des MB2027 werden die Zuordnung der Leistungen und die daran gekoppelten Verantwortlichkeiten geklärt. Durch die laufende Revision der entsprechenden Allgemeinen Bedingungen für Betonbau SIA 118/262 kann diese Klärung zusätzlich abgestützt werden.

SIA 108: Gebäudeautomation

Art. 8 MSRL-Technik wird aufgehoben und durch einen eigenen Artikel Gebäudeautomation ersetzt. Die dazugehörigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die zu erbringenden Leistungen und deren Honorierung werden geregelt.

Erscheinungsbild

Die Kommission SIA 103 geht einen neuen Weg bezüglich der Darstellung von Art. 4 Leistungsbeschrieb. Neben dem Wechsel auf das Querformat sind insbesondere die Ergänzung um die zwei Spalten Erwartete Ergebnisse/ Dokumente und Leistungen und Entscheide des Auftraggebers analog zur Darstellung in SIA 112 hervorzuheben.

Aktualisierung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Auf Anregung und aufgrund von Vorschlägen der Schweizerischen Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen (USIC) wurden die Allgemeinen Vertragsbedingungen überprüft und aktualisiert. Zusätzlich war ein Vorschlag zum Umgang mit den Urheberrechten ausgearbeitet worden. Aufgrund der Resultate der SIA-internen Vernehmlassung wurde dieser aber nicht in den Vernehmlassungsentwurf aufgenommen. Die beteiligten Kommissionen werden beantragen, dieses Thema innerhalb des SIA vertieft abzuklären, um eine praxistaugliche Lösung zu erarbeiten.

Überarbeitung der Planerverträge

Parallel zur Vernehmlassung werden in Zusammenarbeit mit Partnerverbänden sowie professionellen Auftraggebern die Planerverträge überprüft und revidiert. Die dafür zuständige Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen.

Michel Kaeppeli, Ressort Normen und Ordnungen

 


Vernehmlassungsstart SIA 102, 103, 105, 108 und 112

Der SIA unterbreitet folgende Ordnungsentwürfe zur Vernehmlassung:

  • SIA 102 Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten
  • SIA 103 Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieurinnen und Bauingenieure
  • SIA 105 Ordnung für Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten
  • SIA 108 Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik
  • SIA 112 Leistungsmodell – Bauplanung

Die Vernehmlassungsentwürfe sowie das Word- Formular für Stellungnahmen stehen auf der Website des SIA zur Verfügung. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 8. März 2013.

www.sia.ch/vernehmlassungen