08.03.2013 | tec21 | René Stüdle

Revision Brandschutzvorschriften

Mit der Inkraftsetzung der Schweizerischen Brandschutzvorschriften im Jahr 2005 wurde der Brandschutz erstmals schweizweit einheitlich geregelt. Nach zehn Jahren soll 2015 eine aktualisierte Fassung veröffentlicht werden. Eines der wesentlichen Ziele des nun vorliegenden Vernehmlassungsentwurfs ist eine Reduktion der Brandschutzanforderungen – mit erheblichen Vorzügen für die Planungsfreiheit.

 


Aufruf zur Mitarbeit in der Begleitkommission

Seit der Einführung der Brandschutzvorschriften (BSV) der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) im Jahr 2005 ist das Engagement des SIA in den Fragen des baulichen Brandschutzes stetig zurückgegangen, sehr zum Bedauern vieler engagierter Planer. Zunächst wurde die viel beachtete Empfehlung SIA 183 «Brandschutz im Hochbau» als nicht mehr konform aus dem Schweizer Normenwerk zurückgezogen. Anschliessend wurde die Kommission aufgelöst und die entsprechende europäische Normung nur noch sporadisch begleitet. Mit der nun vorliegenden Revision der BSV verlagert die VKF den Fokus weg von rein messund regelbasierten Vorschriften hin zu vermehrt planerischen und technischen Überlegungen. Das liegt ganz im Interesse des SIA, und deshalb will sich der Verein wieder verstärkt im baulichen Brandschutz engagieren. Dazu hat der SIA mit der VKF vereinbart, im Lauf dieses Jahres eine gemeinsame Begleitkommission zu gründen, die bei der anstehenden Umsetzung der neuen Vorschriften den Praxisbezug gewährleisten soll. Das detaillierte Pflichtenheft der Begleitkommission ist noch zu definieren. Fachleute, die an der Mitwirkung in diesem Gremium interessiert sind, sind aufgerufen, sich beim SIA zu melden. Wie bei SIA-Kommissionen üblich, wird eine paritätische Zusammensetzung aus allen Berufsgattungen, Sprachregionen und Rollen im Bauprozess angestrebt. Die in beiliegendem Artikel erwähnte Vernehmlassung erfolgt bei den Verbänden, individuelle Stellungnahmen sind durch den VKF nicht vorgesehen. Interessierte Fachleute, die sich an der Stellungnahme des SIA beteiligen möchten, haben die Möglichkeit, ihre Anmerkungen bis Ende April 2013 beim SIA einzureichen. Kontaktperson für Bewerbungen um eine Teilnahme in der Begleitkommission sowie für Informationen zum Vernehmlassungsentwurf der neuen BSV ist.

Markus Gehri, Leiter Normen und Ordnungen