Preisänderungen infolge Teuerung
Die verrechenbare Teuerungssumme beträgt in der Schweizer Bauwirtschaft jährlich bis zu 500 Mio. Fr., entsprechend wichtig sind klare vertragliche Regelungen. Zur besseren Koordination der unterschiedlichen Verfahren werden diese gemeinsam von KBOB, SIA , Unternehmern und Planern nun erstmals in eine SIA - Normenfamilie zusammengeführt.
Das jährliche Bauvolumen in der Schweiz beträgt über 50 Milliarden Franken. Bauaufträge mit Teuerungsregelungen im Werkvertrag werden jährlich für rund 25 Milliarden Franken abgeschlossen. Dies löst eine verrechenbare Teuerungssumme von ca. 400 bis 500 Mio. Fr. aus. Zur Anwendung kommen dabei verschiedene Verfahren zur Berechnung der Preisänderungen infolge Teuerung. Im Bauhauptgewerbe werden das Verfahren mit dem Produktionskostenindex (PKI) nach SIA 123 und das Verfahren mit dem Objektindex (OIV) nach SIA 121 verwendet. Im Ausbau und in speziellen Teilen des Bauhauptgewerbes findet das Verfahren mit der Gleitpreisformel nach SIA 122 Anwendung. Das Verfahren mit Mengennachweis nach SIA 124, die Urform aller Teuerungsverfahren, wird heute nur noch in speziellen Situationen angewendet.
Bessere Koordination durch SIA-Normenfamilie Bis ins Jahr 2009 beschrieb einzig die Ordnung SIA 121 Verrechnung der Preisänderung mit dem Objekt-Index-Verfahren ein Teuerungsverfahren. In der Praxis wurden aber parallel dazu noch andere Berechnungsverfahren für Preisänderungen im Baubereich angewendet, die von mehreren Stellen beschrieben und den Anwendern zur Verfügung gestellt wurden. Für das Verfahren mit der Gleitpreisformel war zum Beispiel die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) zuständig, das Verfahren mit dem Mengennachweis war in der Norm SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten beschrieben, und das Verfahren mit dem Produktionskostenindex wird vom Schweizerischen Baumeisterverband (SBV), nach Prüfung durch die KBOB, herausgegeben. Zur besseren Koordination und klareren Strukturierung des Systems «Preisänderungen infolge Teuerung» hat die KBOB im Jahr 2008 dem SIA den Auftrag erteilt, künftig alle Regelungen zu den Preisänderungsverfahren in einer SIA-Normenfamilie unterzubringen. Gleichzeitig wurde der Projektauftrag zur Erarbeitung der Norm SIA 122 Preisänderung infolge Teuerung: Verfahren mit der Gleitpreisformel genehmigt. Diese Vertragsnorm wurde inzwischen publiziert und ist seit dem 1. Mai 2012 gültig. Die Arbeiten an der Normenfamilie SIA 121 bis SIA 126 sind inzwischen sehr weit fortgeschritten (vgl. Kasten).
Bedeutung der vertraglichen Regelung Gemäss Norm SIA 118 besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Preisänderungen infolge Teuerung immer dann, wenn dieser im Werkvertrag nicht ausgeschlossen wird. Die Vertragspartner legen das Preisänderungsverfahren fest, indem sie die Normpositionenkataloge NPK 102 Besondere Bestimmungen und NPK 103 Kostengrundlagen als Bestandteile in den Werkvertrag aufnehmen. Der Referenzzeitpunkt für die Berechnung der Preisänderungen ist im Vertrag ebenfalls festzulegen. Im Normalfall gilt der Termin, bis zu welchem Angebote eingereicht werden dürfen. Zudem besteht die Möglichkeit, im Vertrag zu regeln, ab welchem Zeitpunkt die von der Bauherrschaft geschuldete Preisänderung zu vergüten ist. Preisänderungsfragen wird in Ausschreibungen, Verträgen und in der Realisierung von Bauwerken oft zu wenig Beachtung geschenkt. Das führt in vielen Fällen dazu, dass - kein dem Objekt angepasstes Teuerungsverfahren ausgeschrieben und vereinbart wird, - unklare Berechnungs- und Verrechnungsgrundlagen vereinbart werden, welche wiederum zu vielfältigen Interpretationsmöglichkeiten und Unsicherheiten führen. Zur Vernachlässigung der Teuerungsfragen gesellen sich oft Wissenslücken und mangelnde Anwendungserfahrung bei den Akteuren, welche zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten für die Bauherrschaft führen können. Zum Beispiel verursachte die falsche Wahl einer Indexreihe für Bewehrungsstahl in einem Projekt mit einer Werkvertragssumme von rund 200 Mio. Fr. überhöhte Forderungen in der Grössenordnung von über 10 Mio. Fr. In einem anderen, ca. zehn Jahre dauernden Projekt führte die falsche Zuordnung von Kosten im Lohnbereich zu einer Differenz von mehr als 15 Mio. Fr., dies bei einer Werkvertragssumme (inklusive Nachträgen) von über 200 Mio. Fr.
Aus- und Weiterbildung Die KBOB gibt einen Leitfaden heraus, der alle fünf Jahre aktualisiert wird. Darüber hinaus bietet sie gemeinsam mit dem SBV und dem SIA eintägige Kurse zum Thema «Preisänderungen / Teuerung im Baubereich» an. Diese haben zum Ziel, Nachwuchskräfte in der Baubranche in die Thematik einzuführen und Experten auf den neusten Wissensstand zu bringen. Angesprochen werden Fachleute aus der Planung, aus dem Bauhaupt- und dem Ausbaugewerbe wie auch Vertreter von öffentlichen und privaten Bauherrschaften. Anhand von Beispielen vermitteln Experten praxisnahes Fachwissen sowie die notwendigen Grundlagen für die selbstständige und regelkonforme Umsetzung.
Eduard Tüscher, Delegierter der KBOB, eduard.tuescher(at)bbl.admin.ch
Kursangebot
Ausschreibung, vertragliche Abwicklung und Verrechnung von Preisänderungen im Baubereich, 19.9.2012 in Olten sowie 27.9.2012 in Winterthur, jeweils 9 bis 17 h, Kosten: CHF 450.– Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.kbob.ch > Services > Aus- und Weiterbildung
Normen
Die 20 Seiten umfassende Norm SIA 122 Preisänderung infolge Teuerung: Verfahren mit der Gleitpreisformel ist seit dem 1. Mai 2012 gültig und beim SIA für CHF 63.– erhältlich unter: www.sia.ch/shop
Stand der übrigen Normenprojekte: - SIA 121 Verfahren mit Objektindex: in Revision
- SIA 123 Verfahren mit Produktionskostenindex PKI mit NPK-Kostenmodell: Vernehmlassung durchgeführt
- Verfahren mit Produktionskostenindex PKI nach Bausparten (nicht genormt): durch SBV publiziert
- SIA 124 Verfahren mit Mengennachweis: Vernehmlassung durchgeführt, Publikation zeitgleich mit der revidierten Norm SIA 118
- – SIA 125 Verfahren für Gesamtleistungen: Projekt
- – SIA 126 Preisänderungen im Planerbereich: in Erarbeitung Laufende
Informationen zu den Neuerscheinungen sind zu finden unter: www.sia.ch/neu
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