03.11.2017 | tec21 | Henrietta Krüger
Planer-Dreisatz: Stundensatz – Honorar – BenchmarkingIn der Schweiz können sich Ingenieure und Architekten nicht auf einen festgelegten Tarif berufen. Jedes Büro kalkuliert selbst, zu welchem Stundenansatz es seine Planungsleistungen offeriert und verrechnet. Ein solcher Stundensatz zeigt seinen Wert aber erst im Marktvergleich.
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