28.03.2014 | tec21 | Paul Hollenstein

Pflichten des Arbeitnehmers

Die Pflichten des Arbeitnehmers lassen sich unter dem Oberbegriff «Treuepflicht» zusammenfassen. Dazu zählt auch die Pflicht, bei Bedarf Überstunden zu leisten.

TEC21, 21.3.14, Inhalt des Arbeitsvertrags, Paul Hollenstein

TEC21, 4.4.14, Arbeitsrecht: Pflichten des Arbeitgebers, Paul Hollenstein

 

 


Form-Kurs Vertragsrecht

Der auf Bau- und Werkvertragsrecht spezialisierte Zürcher Rechtsanwalt Paul Hollenstein (vgl. obenstehenden Artikel) gibt bei SIA-Form regelmässig Kurse rund um das Arbeitsrecht. Sein nächster Kurs findet unter dem Titel «Lohnfortzahlung und Überstundenproblematik» am 16. April in Zürich statt und hat die wichtigsten juristischen Aspekte des Einzelarbeitsvertrags zum Thema.

SIA-Form