09.11.2012 | tec21 | Hans Rudolf Ganz

Neues Merkblatt SIA 2042

Die heute geltenden Normen SN EN 206-1 und SIA 262 « Betonbau» enthalten keine konkreten Anforderungen für die Beständigkeit von Beton gegen Alkali-Aggregat-Reaktionen. Durch das neue Merkblatt SIA 2042 «Vorbeugung von Schäden durch die Alkali-Aggregat-Reaktion (AAR) bei Betonbauten» wird diese Lücke nun geschlossen.

Die Alkali-Aggregat-Reaktion (AAR) ist ein Schadensmechanismus bei Betonbauten, der in der Schweiz erst seit einigen Jahren in Erscheinung tritt bzw. als solcher identifiziert wurde. Bei der AAR handelt es sich um eine chemische Reaktion zwischen reaktiven Gesteinskörnungen und den aktiven Alkalien im Porenwasser des Betons. Dabei kommt es zu einer Volumenzunahme, die das Betongefüge letztlich zerstören kann.
Ein kürzlich abgeschlossenes Forschungsprojekt der Arbeitsgruppe Brückenforschung (AGB) des Bundesamts für Strassen (Astra) hat gezeigt, dass in der Schweiz mehr Schäden vorhanden sind als bislang angenommen. Verschiedene Massnahmen zur Vermeidung der AAR wurden in einem Bericht des Verbands der Schweizerischen Zementindustrie cemsuisse (2005) sowie in einer Dokumentation des Astra (2007) dargelegt. Wesentliche Elemente des neuen Merkblatts SIA 2042 Vorbeugung von Schäden durch die Alkali-Aggregat-Reaktion (AAR) bei Betonbauten wurden diesen Publikationen entnommen. Weitere Erkenntnisse ergaben sich aus dem Kolloquium der AGB vom 16. November 2005, das den Anstoss zur Erarbeitung dieses Merkblatts gegeben hatte.
Das am 1. Oktober 2012 publizierte Merkblatt basiert auf dem heutigen Kenntnisstand und soll den beteiligten Fachleuten aufzeigen, wie sich AAR-Schäden bei Betonbauten wirksam begrenzen lassen. Die Regelungen gelten sowohl für Neubauten als auch für Instandsetzungen.
Die Umsetzung der neuen Regelungen führt in der Anfangsphase zu einem gewissen Mehraufwand für die Betonherstellung (z. B. Anpassung der Betonrezepturen, Mehrkosten bei den Prüfungen). Verglichen mit den dadurch vermeidbaren Kosten für Erhaltung und Instandsetzung sind diese Mehrkosten jedoch gering und daher gerechtfertigt.
Der Vernehmlassungsentwurf des Merkblatts SIA 2042 vom 22. Oktober 2010 hat eine grosse Anzahl von Kommentaren ausgelöst, die sowohl die Grundsätze als auch technische Details und Anwendungsregeln betrafen. Diese Kommentare wurden zu einem grossen Teil in der Endfassung berücksichtigt. Die wesentlichsten Anpassungen des Merkblatts:

  • Der Inhalt von Kapitel 2 (Grundsätze) wurde präzisiert und vervollständigt.
  • Das Kapitel 3 (Massnahmen zur Vorbeugung der AAR) wurde umgestaltet und angepasst: Die Verpflichtung zur Durchführung der Mikrobarprüfung im Fall bekannter potenzieller Reaktivität der Gesteinskörnung wurde aufgehoben. Die ergänzenden Massnahmen für die Klasse P3 wurden klarer definiert.
  • Kommentare zur praktischen Anwendung der Anhänge A (Ermittlung der Risikoklassen), B (Bestimmung der Umgebungsklassen) und C (Zusätzliche erforderliche Massnahmen bei der Präventionsklasse P3) wurden ausgearbeitet.
  • Die Form und der Inhalt der Anhänge A, B und C wurden angepasst, um die praktische Anwendung zu klären und zu vereinfachen.
  • Die geforderten Prüfverfahren sind im Merkblatt beschrieben.

Hans Rudolf Ganz, Präsident Kommission SIA 262, hganz(at)sunrise.ch

 

 


Übersicht Neuerscheinungen und Bestellung

  • Merkblatt SIA 2042 «Vorbeugung von Schäden durch die Alkali-Aggregat-Reaktion (ARR) bei Betonbauten», 44 Seiten, 90 Fr. Seit dem 1. Oktober 2012 sind zudem folgende Normen gültig:
  • SIA 242 «Verputz- und Trockenbauarbeiten», 28 Seiten, 90 Fr.: Die Norm SIA 242 gilt für die Projektierung und Ausführung von inneren und äusseren Verputzarbeiten, Trockenbauarbeiten und Stuckaturen.
  • SIA 118/242 «Allgemeine Bedingungen für Verputz- und Trockenbauarbeiten – Vertragsbedingungen zur Norm SIA 242», 16 Seiten, 63 Fr.
  • SIA 252 «Bodenbeläge aus Zement, Magnesia, Kunstharz und Bitumen», 52 Seiten, 144 Fr.: Die Norm SIA 252 gilt für die im Normentitel erwähnten Bodenbeläge und deren Ausgleichsschichten auf vorgängig ausgeführtem Untergrund. Neu enthält sie die Gussasphaltbeläge und behandelt die Anforderungen an die Dekorbeläge.
  • SIA 118/252 «Allgemeine Bedingungen für Bodenbeläge aus Zement, Magnesia, Kunstharz und Bitumen – Vertragsbedingungen zur Norm SIA 252», 12 Seiten, 54 Fr.
  • SIA 329 «Vorhangfassaden», 28 Seiten, 81 Fr.: Die Norm SIA 329 gilt für selbsttragende, vertikal durchgehende Vorhangfassaden inklusive aller Ausfachungen, die bis maximal 15° von der Vertikalen abweichen.
  • SIA 331 «Fenster und Fenstertüren», 36 Seiten, 108 Fr.: Die Norm SIA 331 gilt für die Planung, die Herstellung und den Einbau sowie die Nachrüstung vertikaler Bauteile aus Rahmen, Beschlägen und Verglasung in Gebäudehülle, Dach und dem Gebäudeinneren.

Laufend aktualisierte Informationen zu Neuerscheinungen finden sich unter: www.sia.ch/neu Die Publikationen können bestellt werden unter: www.sia.ch/shop

Typische Betonschäden infolge Alkali-Aggregat-Reaktion mit Rissöffnungen im Millimeter- bis Zentimeterbereich. (Foto: Christine Merz)