03.05.2013 | tec21 | Walter Maffioletti

Neue Verjährungsfristen

Am 1. Januar 2013 sind die neuen Verjährungsfristen im Sachgewährleistungsrecht in Kraft getreten. Diese Änderungen zielen primär auf eine Besserstellung der Schweizer Konsumenten und auf eine Harmonisierung mit den Bestimmungen des europäischen Rechts ab. Sie haben aber auch Auswirkungen auf die Baubranche.