28.10.2016 | tec21 | Mike Siering

Gericht als Architekturjury?

Das Bundesgericht in Lausanne hat dem Zürcher Projekt «Ringling» die für Arealüberbauungen erforderliche «besonders gute Gestaltung» abgesprochen. Die Baubewilligung ist damit aufgehoben. Architekten wittern einen Skandal. Zu Recht?