05.09.2017 | Kommunikation SIA

Der SIA zur 2. Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes: Schweizer Landschaft vor Zersiedlung schützen

Der SIA begrüsst die Ziele des Bundes für die 2. Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG). Jedoch fehlen dem Gesetzentwurf griffige Regeln und Steuerungsmöglichkeiten, um die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzonen deutlich zu reduzieren und deren Einpassung zu verbessern. Eine weitere Zersiedlung des Landschaftsraums kann mit dem aktuellen Entwurf nicht wirkungsvoll verhindert werden. Fazit: Der Schweiz fehlt ein Konzept für einen verantwortungsvollen, zeitgemässen Umgang mit ihrer Landschaft.

Den wichtigsten Inhalt der ergänzenden Vernehmlassung bildet aus Sicht des SIA das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Hier besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf. Mit dem klaren Entscheid für das neue Raumplanungsgesetz hat sich das Schweizer Volk 2013 gegen eine weitere Zersiedlung unseres Landes ausgesprochen. Einen massgeblichen und zunehmenden Anteil an dieser Zersiedlung hat das Bauen ausserhalb der Bauzone und hier insbesondere in den Landwirtschaftszonen. Hinzu kommt, dass diese Bauten und Anlagen (Grossställe, Silos, Scheunen) häufig ohne bauliche Qualität und Einpassung in die Landschaft errichtet werden – was innerhalb der Siedlungen heute nicht mehr vorstellbar ist. Und diese Zersiedlung der Landschaft hat enorme Ausmasse: Gegen 400 000 Gebäude stehen heute ausserhalb der Bauzonen, rund 200 000 davon sind Wohngebäude – vorab im voralpinen Raum.

Zu viele Gebäude ausserhalb der Bauzone
Der nun in die ergänzende Vernehmlassung gegebene Vorschlag ist weder zukunftsorientiert noch genügt er den gesteckten Revisionszielen. Selbst der Erläuterungsbericht zur Vorlage kommt zu diesem Ergebnis. Mit Blick auf das Bauen ausserhalb der Bauzone lehnt der SIA diese Vorlage ab. Er votiert für den sukzessiven Rückbau aller nicht wirklich benötigten Bauten in der Landschaft. Und appelliert mit Nachdruck an den Bund, die gesetzlichen Bestimmungen zu überarbeiten – basierend auf einem Konzept für die zukunftsfähige Entwicklung der Landschaft Schweiz. Dieses muss Aussagen treffen für eine bessere Vereinbarkeit von Landwirtschaft und Landschaftsschutz und eine höhere architektonische Qualität für die künftig ausserhalb der Bauzonen verbleibenden Bauten gewährleisten.

Verankerung von Baukultur gefordert
Es braucht zwingende eine «strukturierte obligatorische Gestaltungsbegleitung» bzw. ein entsprechender Nachweis im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Der SIA hat als konzeptionelle Grundlage für den Umgang mit der Landschaft 2017 ein «Positionspapier Landschaft» verabschiedet. Hinzu kommen bewährte Instrumente, nicht zuletzt die Studienaufträge gemäss den Ordnungen 142/143 und 144 sowie das Varianzverfahren; Vergabeverfahren also, die darauf zielen, die jeweils beste Lösung für eine raumplanerische oder städtebauliche Aufgabe zu finden.

Weiter fordert der SIA eine Verankerung von Baukultur und der Erhaltung des baulichen und landschaftlichen Kulturerbes in den übergeordneten Zielen des Raumplanungsgesetzes. Der SIA steht bereit, sein Experten-Netzwerk dazu zur Verfügung zu stellen.

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E-Mail: mike.siering(at)sia.ch

oder an Hans-Georg Bächtold, Geschäftsführer SIA Tel.: 044 283 15 20,
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