SIA Mitgliedschaft: Voraussetzungen
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Voraussetzungen und Vorteile



  Firmenmitgliedschaft
  Einzelmitgliedschaft
  Assoziierte Mitgliedschaft, Studierende
  Partnermitgliedschaft




Firmenmitgliedschaft       top
Unternehmer haben einen spezifischen Informationsbedarf. Deshalb profitieren Firmenmitglieder des SIA von einem erweiterten Angebot, das die Leistungen von SIA-Service und bevorzugte Konditionen bei den regulären Dienstleistungen umfasst. Letztere können auch von den Mitarbeitenden genutzt werden. SIA-Service stellt exklusiv für Firmen branchenspezifische Informationen, Downloads und Beratung aus den Bereichen Personal, Finanzen, Unternehmensführung, Marketing und Recht bereit. Firmenmitglieder können das Label Firmenmitglied SIA ihrem Firmennamen anfügen.

Unternehmen, die hauptsächlich in der Planung und Beratung auf den Gebieten Bau, Technik und Umwelt tätig sind, können die Firmenmitgliedschaft anmelden, sofern ein SIA-Einzelmitglied der operativen Geschäftsleitung angehört.

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Einzelmitgliedschaft       top
Erfahrene Berufsleute sowie Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen finden in der Einzelmitgliedschaft relevante Dienstleistungen und Informationen. Sie werden regelmässig über Fachtagungen, Veranstaltungen und neue SIA-Arbeitsgrundlagen informiert und profitieren von Ermässigungen. Das Jahresabonnement der Fachzeitschrift TEC21 im Wert von CHF 280.00 ist in der Mitgliedschaft eingeschlossen sowie attraktive Kollektivverträge im Privatversicherungsbereich und viele weitere Leistungen. Einzelmitglieder führen das Label SIA in ihrer Berufsbezeichnung.

Berufsleute mit einem universitären Hochschuldiplom oder einem Masterabschluss (90 - 120 ECTS Punkte) in den Bereichen Bau, Technik und Umwelt oder einem Eintrag ins Schweizerische Register A können die Einzelmitgliedschaft erlangen. Studium und Berufspraxis müssen zusammen mindestens 8 Jahre, davon die berufliche Praxis nach dem Abschluss wenigstens drei Jahre betragen. Das Kriterium der Berufspraxis entfällt für Berufsleute mit einem anerkannten Masterabschluss, der auf einer SIA-Liste aufgeführt ist. Darunter fallen Masterabschlüsse schweizerischer Universitäten und der ETH. Fachleute mit diesen Diplomen können direkt nach dem Studium die Einzelmitgliedschaft beantragen. Berufsleute mit einem anerkannten Master einer Fachhochschule erlangen derzeit die Einzelmitgliedschaft nur mit dem Nachweis der obgenannten Berufspraxis. Interessenten mit einem Bachelordiplom können die assoziierte Mitgliedschaft beantragen. Jedes Einzelmitglied gehört einer Sektion und einer Berufsgruppe an. Die SIA-Fachvereine fördern den Erfahrungsaustausch über neue Erkenntnisse und Entwicklungen in einem Spezialgebiet.

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Assoziierte Mitgliedschaft, Studierende       top
Die assoziierte Mitgliedschaft ist eine zeitlich befristete Mitgliedschaftsform und erlaubt interessierten Berufsleute, die die Voraussetzungen für die Einzelmitgliedschaft noch nicht erfüllen, den Zugang zum SIA und seinen Dienstleistungen. Assoziierte Mitglieder erhalten die gleichen Dienstleistungen wie die Einzelmitglieder. Sie können das Label SIA jedoch nicht in der Berufsbezeichnung führen.

Als assoziiertes Mitglied werden Personen aufgenommen, die die beruflichen Voraussetzungen für einen späteren Erwerb der Einzelmitgliedschaft erfüllen. Dazu zählen Fachleute mit einem Fachhochschuldiplom, einem Bachelorabschluss oder einem Eintrag ins Schweizerische Register B. Studierende einer Hoch- resp. Fachhochschule können die assoziierte Mitgliedschaft ab dem 5. Studiensemester beantragen.
Die assoziierte Mitgliedschaft ist auf sechs Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraums sollen die fehlenden Voraussetzungen für die Einzelmitgliedschaft erfüllt werden. Die Einzelmitgliedschaft kann entweder über den Masterabschluss mit mind. 90 ECTS-Punkten oder über den Eintrag ins Schweizerische Register A erlangt werden. Informationen über das Register finden Sie auf www.reg.ch.
Jedes assoziierte Mitglied gehört einer Sektion und einer Berufsgruppe an. Die SIA-Fachvereine fördern den Erfahrungsaustausch über neue Erkenntnisse und Entwicklungen in einem Spezialgebiet.

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Partnermitgliedschaft       top
Verbände, Behörden, Bildungsinstitutionen sowie professionelle Bauherren und ihre Organisationen, die den Vereinszweck des SIA unterstützen wollen und gleichzeitig an den Dienstleistungen des SIA interessiert sind, finden in der Partnermitgliedschaft die geeignete Mitgliedschaftsform. Partner des SIA sind nicht der Standesordnung des SIA unterstellt.

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