Das Normenwerk des SIA besteht aus technischen Normen, Ordnungen und Allgemeinen Bedingungen Bau.
Technische Normen
Die technischen Normen sind anerkannter Stand der Technik im Bereich des Bauwesens. Da sie von Experten erarbeitet werden und eine breit angelegte Vernehmlassung durchlaufen, sind sie in gewissem Mass rechtlich relevant. Der in den meisten Normen enthaltene «Ausnahmeartikel» erlaubt allerdings eine Abweichung von der Norm, wenn die Lösung nachgewiesenermassen gleichwertig ist.
Der SIA unterscheidet Normen, Vornormen und Merkblätter. Normen werden alle fünf Jahre, Vornormen alle drei Jahre auf ihre Gültigkeit überprüft. Zudem müssen sie spätestens nach sechs Jahren als definitive Normen in Kraft gesetzt werden. Für Merkblätter gelten weniger strenge Formvorschriften. Sie behandeln meist nur ein Teilgebiet und ihre Gültigkeit wird alle drei Jahre bestätigt.
Energycodes
Swiss Energycodes ist ein Programm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des SIA-Normenwerks im Bereich Haustechnik und Energie.
Die Webseite
energycodes.ch dient einerseits als Einstieg für interessierte Fachleute und anderseits als Kommunikationsplattform für die an Projekten beteiligten Personen.
Ordnungen und Empfehlungen
Ordnungen bilden vertragliche Grundlagen für die Zusammenarbeit der am Bau Beteiligten. Sie werden in der Regel unverändert in Bau- und Planerverträge übernommen. Neben den Ordnungen, die alle zehn Jahre überprüft werden müssen, besteht die Möglichkeit, Empfehlungen zu erarbeiten, die untergeordneten Charakter haben und deshalb in kürzeren Abständen überprüft werden. Der SIA erarbeitet zudem Musterverträge, die von den entsprechenden Ordnungskommissionen geprüft und genehmigt werden.
Allgemeine Bedingungen Bau
Die Allgemeine Bedingungen Bau sind ein neuer Bestandteil des SIA-Normenwerks. Sie enthalten allgemeine Vertragsbedingungen, die für einzelne Baubereiche oder Bauteile gelten, aber nicht technischer Art sind. Es handelt sich um Erläuterungen zu vertragsrelevanten Aspekten. Sie umschreiben in der Regel Zuordnungen von Aufgaben oder die Abgrenzung von Leistungen. Dieser Teil des Normenwerks ist im Aufbau.