Am 1. Oktober 2009 hat der SIA seine revidierte Ordnung SIA 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe veröffentlicht. Daraus ausgegliedert ist gleichzeitig die neue Ordnung SIA 143 für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge erschienen.
Bis anhin wurden sowohl Architektur- und Ingenieurwettbewerbe als auch die Grundprinzipien für die Durchführung von Studienaufträgen in der SIA Ordnung 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe (1998) beschrieben. Gemäss Blaise Junod, Präsident der Kommission SIA 142/143, führten inkohärente und unvollständige Aussagen zum Studienauftrag sowie dessen zunehmender Stellenwert vor zwei Jahren zum Start der Erarbeitung einer eigenständigen Ordnung SIA 143 für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge. Gleichzeitig wurde auch die Ordnung SIA 142 in Abstimmung mit den Bedürfnissen und Erfahrungen aus der Praxis einer Überarbeitung unterzogen. Beide sind ab sofort in neuer Auflage erhältlich.
Wettbewerb oder Studienauftrag
In der Präambel zu den Ordnungen SIA 142 und SIA 143 wird beschrieben, welche die jeweils geeignete Beschaffungsform für eine Aufgabe ist - Wettbewerb (anonym) oder Studienauftrag (nicht-anonym). Wettbewerbe eignen sich für die Ausarbeitung von Lösungen für Aufgabenstellungen, deren Rahmenbedingungen im Voraus genügend und abschliessend bestimmt werden können. Studienaufträge eignen sich zur Ausarbeitung von Lösungen komplexer Aufgabenstellungen, deren Rahmenbedingungen im Voraus nicht genügend und abschliessend bestimmt werden können. Der direkte Dialog während des Studienauftrags erlaubt es, die Programmbestimmungen auf interaktive und flexible Art zu präzisieren und zu vervollständigen. Die Kombination von Wettbewerb und Studienauftrag zu einer mehrstufigen Beschaffungsform für dieselbe Aufgabenstellung ist im Prinzip nicht zulässig, da die Anonymität des gesamten Verfahrens nicht gewährleistet ist. Werden im Rahmen einer Projektentwicklung beide Beschaffungsformen angewendet, so sind diese als in sich abgeschlossene Schritte durchzuführen.
Wichtigste Änderungen in der revidierten Ordnung SIA 142
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Stufen des Wettbewerbs: Es wird eine optionale und anonyme Bereinigungsstufe eingeführt. Das Preisgericht hat damit die Möglichkeit, den Wettbewerb zu verlängern, falls sich eine Vertiefung als notwendig erweist. Die Bereinigungsstufe muss separat entschädigt werden. Ebenfalls können angekündigte Stufen weggelassen werden, wenn das Ziel des Wettbewerbs bereits früher erreicht wurde. Beide Optionen müssen explizit im Programm erwähnt werden.
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Fragenbeantwortung: Falls es sich als notwendig erweist, kann die Auftraggeberin externe Experten und Fachstellen bestimmen, die den Teilnehmenden für Abklärungen zur Verfügung stehen. Diese Beratung ist objektiv und anonym. Die Experten stellen dem Preisgericht einen schriftlichen Bericht zur Verfügung.
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Umfang des Auftrags: Bei einem Projektwettbewerb wird für die Bestimmung der Gesamtpreissumme von einem in Aussicht gestellten Auftrag von 100 Teilleistungsprozenten ausgegangen. Umfasst der im Anschluss an den Wettbewerb erteilte Auftrag weniger als 100 Prozent der Teilleistungen, weil der Auftrag beispielsweise zusammen mit einem Generalunternehmer ausgeführt wird, erhält der Gewinner zusätzlich zum Preisgeld eine angemessene Entschädigung.
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Ankäufe: Für die Empfehlung zur Ausführung eines Ankaufs ist kein einstimmiger Preisgerichtsentscheid mehr nötig. Neu genügen drei Viertel der Stimmen und die Zustimmung aller Vertreter des Aufraggebers im Preisgericht. Der Anteil der Gesamtpreissumme, der bei Wettbewerben für Ankäufe ausgerichtet werden kann, wurde von 20 auf 40 Prozent erhöht.
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Ideenwettbewerb: Neu wird unterschieden zwischen dem Ideenwettbewerb mit Folgeauftrag und dem Ideenwettbewerb ohne Folgeauftrag. Der Gewinner eines Ideenwettbewerbes mit Folgeauftrag hat Anspruch auf den ausgeschriebenen Auftrag. Wenn kein Folgeauftrag vorgesehen ist, hat der Gewinner zusätzlich zum Preisgeld Anspruch auf die Abgeltung der erbrachten Leistung.
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Ansprüche aus dem Wettbewerb: Für die Fälle, in denen der ausgeschriebene Auftrag nicht an den Gewinner vergeben wird, wurden die vorgesehenen Abgeltungen angemessen erhöht.
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Grund gegen die Auftragserteilung: Änderungen im Raumprogramm sind weiterhin kein Grund gegen die Auftragserteilung. Hingegen können der Wechsel des Baugrundstücks und/oder der Bauträgerschaft eine wesentliche Änderung darstellen. Wenn der Gewinner den Auftrag aus einem dieser Gründe nicht erhält oder nicht ausführen will, so hat er Anspruch auf Abgeltung.
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Präzisierungen: Verschiedene Artikel wurden um den Aspekt der Teambildung ergänzt und die Aufgaben sowie die Verantwortung des Preisgerichts präzisiert.
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Streitfälle: Das Vorgehen bei Streitfällen wurde neu formuliert. So können Teilnehmer an Wettbewerben bei den zuständigen Gerichten Rekurs beziehungsweise Klage einreichen. Der SIA gilt nicht als Beschwerdeinstanz. Mitglieder der Kommission SIA 142/143 können aber als Experten oder, bei Wettbewerben mit privatem Auftraggeber, als Schiedsrichter ernannt werden.
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Zuständigkeit der Kommission: In der Ordnung wird neu auch auf die Zuständigkeit der Kommission SIA 142/143 für das Erstellen von Gutachten, Stellungnahmen und Konformitätsbescheinigungen sowie das Verfassen von Erläuterungen und Kommentaren zur Interpretation und Anwendung der Ordnungen hingewiesen.
Neue Ordnung SIA 143
Die neue Ordnung SIA 143 orientiert sich in weiten Teilen an der revidierten Ordnung SIA 142. Sie wendet deren bisherige und neue Vorgaben analog auf den ausschliesslich nicht-anonymen Studienauftrag an. Es wird unterschieden zwischen dem Studienauftrag mit Folgeauftrag und dem Studienauftrag ohne Folgeauftrag. Diese beiden Fälle werden differenziert geregelt.
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Pauschalentschädigung: Im Studienauftrag werden alle Teilnehmer in gleicher Höhe entschädigt. Diese Entschädigung wird neu nicht mehr auf Basis der Gesamtpreissumme eines entsprechenden Wettbewerbs ermittelt, sondern der zu erbringenden Leistung. Beim Studienauftrag mit Folgeauftrag beträgt sie 80?% davon.
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Öffnung des Teilnehmerfeldes in einer ersten Stufe: Es gibt komplexe Bauaufgaben, bei denen in einer ersten Stufe ein breites Spektrum von Lösungsmöglichkeiten gewünscht und ab der zweiten Stufe spezifisches Fachwissen erforderlich ist, z.B. bei einem Spitalbau in städtebaulich anspruchsvoller Situation. Werden in einem solchen Fall für die erste Stufe mindestens 20 Teilnehmer selektioniert, kann die Pauschalentschädigung pro Teilnehmer für diese Stufe auf 20 Prozent der zu erbringenden Leistung reduziert werden.
Regula Steinmann, Betreuerin Kommission SIA 142/143
Langjähriges Engagement
Schon 1877 hat der SIA "Grundsätze für das Verfahren bei architektonischen Wettbewerben" erarbeitet, die in den Kreisen öffentlicher und privater Auftraggeber breite Anwendung fanden. 1918 wurden diese um die Ordnungen zum Ingenieurwettbewerb erweitert. Bis heute werden die Wettbewerbsordnungen periodisch den aktuellen Bedürfnissen angepasst, weiterentwickelt und neu aufgelegt. Als Garant für faire Wettbewerbsverfahren kommt ihnen ein wesentlicher Beitrag an die Etablierung und ständige Weiterentwicklung der schweizerischen Wettbewerbs- und Baukultur zu, und damit an die Förderung der Qualität in der gebauten Umwelt.
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Bestellungen
SIA 142
Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe
24 Seiten, Format A4, broschiert
CHF 72.00
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