Die in Zusammenarbeit von SIA und usic entstandene Wegleitung "Teambildung bei Planungswettbewerben" unterstützt Veranstalter von Wettbewerben bei der Festlegung des optimalen Zeitpunktes für eine Teambildung. Sowohl unter Architekten als auch unter Fachplanern besteht bisher keine einheitliche Meinung zum Thema.
Grundsätzlich muss es das Ziel eines jeden Vergabeverfahrens sein, ein Team von fachlich kompetenten Planern zusammenzubringen, das auch im Interesse des Bauherrn ein optimales Projekt auf effiziente Weise zu entwickeln vermag ? ob nun die Teambildung vor oder nach dem Wettbewerb erfolgt. Wohl oft mit dem Ziel einer Vereinfachung der Abläufe werden in letzter Zeit vermehrt Verfahren für Generalplanerteams ausgeschrieben. Doch ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Teambildung sollte die Aufgabenstellung und nicht die Vereinfachung des Vergabeverfahrens sein. Um entsprechend eine angemessene Teambildung zu begünstigen, sollten die Verfahren sowohl in Bezug auf die Anforderungen bzw. die zu erarbeitenden Unterlagen wie auch hinsichtlich einer allfälligen Teambildung sehr schlank und stufengerecht durchgeführt werden. Es kann nicht im Sinne unserer Wettbewerbskultur sein, dass der Aufwand mit unnötigen Anforderungen immer grösser und damit für die interessierten Teilnehmer untragbar wird. In den allermeisten Fällen werden Wettbewerbe zu Recht auf der Ebene der federführenden Disziplin entschieden, dies gilt es bei der Frage der Teambildung nicht zu vergessen!
Bereits in einer sehr frühen Phase sind daher neben dem Vorbereiter des Verfahrens auch die Fachpreisrichter gefordert, die Aufgabe in diesem Sinne zu analysieren. Sie zeigen dem Auslober auf, welche Anforderungen und Bedingungen für den architektonischen Entwurf relevant sein werden (z.B. landschaftsarchitektonische Einbindung, schwierige geologische Verhältnisse, energetische Vorgaben etc.) und sinnvollerweise von Fachplanern schon im Wettbewerb zu bearbeiten sind. Selbstredend muss die entsprechende Kompetenz zur Beurteilung der geforderten Fachbeiträge in der Jury bzw. dem Beurteilungsgremium auch vorhanden sein.
Teambildung vor dem Wettbewerb
Bei komplexeren Aufgabenstellungen kann es sinnvoll sein, zu einem frühen Zeitpunkt eine interdisziplinäre Zusammenarbeit einzufordern, und in diesem Fall ist es klar, dass jeder beteiligte Planer des Siegerteams aus dem Wettbewerb auch zu einem Folgeauftrag kommen sollte. Bei Architekturwettbewerben nimmt beispielsweise der Bauingenieur oft eine Sonderstellung ein, da eine optimale Tragstruktur ein Projekt in einer frühen Phase stark beeinflussen kann. In vielen Fällen ist es deshalb zweckmässig, den Bauingenieur früh ins Planerteam zu integrieren. Mehrfachbeteiligungen von Fachplanern müssen gegenüber den federführenden Planern deklariert werden und sollten in der Regel nur bei offenen Verfahren möglich sein.Aufgrund der kleineren Anzahl von Fachplanern werden Teambildungen dadurch nicht eingeschränkt, und die Fachplaner müssen sich nicht zu einem so frühen Zeitpunkt genötigt sehen, "auf das richtige Pferd" zu setzen. Es darf sich bei diesen Teammitgliedern aber nicht um Planungssparten handeln, die zwingend einen eigenständigen konzeptionellen Beitrag zur Gesamtlösung erbringen müssen. Bei offenen Wettbewerben mit vorgeschriebener Teambildung mit oder ohne Mehrfachbeteiligung besteht die Gefahr, dass Fachplaner nur Minimalleistungen erbringen, da die Wahrscheinlichkeit für den Gewinn dank dem Fachplanerbeitrag sehr klein ist. Deshalb sollte es möglich sein, Verfasser von konzeptionell unbedeutenden Minimalbeiträgen zu suspendieren.
Teambildung nach dem Wettbewerb
Ein Fachplanerwettbewerb nach einem Wettbewerb ermöglicht gegenüber einer reinen Honorarofferte eine Vergabe aufgrund inhaltlicher und fachlicher Kriterien. Die Bewerber erhalten so die Chance, "aus eigenen Kräften" zu einem Auftrag zu kommen. Es gilt bei dieser Vorgehensweise aber zu beachten, dass sich ein nachfolgend erarbeitetes Projekt eines Fachplaners nicht verselbstständigt und die Kohärenz zum Siegerprojekt gewährleistet bleibt. In der Jury sollte deshalb unbedingt das Siegerteam der federführenden Disziplin mit Stimmrecht oder noch besser mit einem Vetorecht vertreten sein. Die Ausschreibung von Leistungsofferten schliesslich entspricht einem Auswahlverfahren von Teammitgliedern, die das bestehende Team aufgrund ihrer Fach- und Sozialkompetenz sowie ihrer Haltung zur Aufgabenstellung optimal ergänzen. Fachplaner, die ausschliesslich über ein tiefes Honorarangebot zum Auftrag kommen, sind selten in der Lage, ihre Aufgabe unter den gegebenen Bedingungen zufriedenstellend zu bewältigen.
Freiwillige Teambildung
Grosse Akzeptanz erfahren die in der Wegleitung unter Punkt 3.2 behandelten Ansprüche aus dem Wettbewerb. Nicht selten wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Wettbewerbsphase freiwillig gesucht. Besteht für den zugezogenen Fachplaner die Möglichkeit, durch einen guten Beitrag aufzufallen und für die Weiterbearbeitung empfohlen zu werden, so ist er eher motiviert, einen für das Team wertvollen Beitrag zu leisten. Im besten Fall kann der gemeinsam entwickelte Beitrag zu einer "unauflösbaren, schöpferischen Einheit" werden. In diesem Fall erscheint es - auch aus urheberrechtlichen Gründen - unabdingbar, den beteiligten Fachplanern einen Folgeauftrag zu erteilen. Diese Vergabeoption ist bereits im Programm des Verfahrens zu erwähnen und erfordert von den Juroren eine intensive Auseinandersetzung und gute Vorbereitung, um solche Qualitäten zu erkennen und der Bauherrschaft darlegen zu können. Für die folgende Weiterbearbeitung ist dem Auslober ein gut eingespieltes Team garantiert.
Marco Graber, dipl. Arch. ETH/SIA, Werner Waldhauser, dipl. HLK-Ing. HTL/SIA/usic
Wegleitungen
Workshop ingenieurwettbewerbe
Datum/Ort: 18.11.2009, 9.30-18.00 Uhr, Olten
Organisation: usic und SIA
Referenten: Hans Abicht, Werner Binotto, Regiona Gonthier, Martin Hess, Prof. Joseph Schwarz, Werner Waldhauser
Zielsetzung: Erarbeitung von Ansätzen für die Zukunft des Ingenieurwettbewerbs.
Ein detailliertes Programm ist bei der Geschäftsstelle der usic erhältlich:
info@usic.ch, 031 970 08 88
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