Eingabefrist beachten
Die öffentliche Vernehmlassung zu Entwürfen ist ein wesentlicher Bestandteil des Normenschaffens. Sie ermöglicht allen Interessierten, sich über neue Normen zu informieren und bei Bedarf eine Stellungnahme einzureichen. Unter www.sia.ch/vernehmlassungen sind die aktuellen Vernehmlassungen aufgeschaltet. Interessierte, die rasch über neue Vernehmlassungen informiert werden möchten, können sich im Forum unter dem Punkt
Forum-Optionen als Abonnenten einschreiben. Weil der SIA die Zusammenstellung der Eingaben elektronisch vornimmt, erfolgt die Zusammenstellung der sogenannten
Collage meist innert Wochenfrist, sodass die Kommission sehr rasch nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist mit der Überarbeitung beginnt. Verspätete Eingaben, auch wenn sie angemeldet sind, führen oft zu Diskussionen, weil sie nicht mehr berücksichtigt werden können. Eine Einhaltung der Eingabefrist lohnt sich aber auch deshalb, weil nur Vernehmlasser berechtigt sind, bei Bedarf einen Rekurs gegen die Freigabe der Norm durch die ZNO einzureichen. So sehr wir uns über jede Teilnahme an einer Vernehmlassung freuen, müssen wir doch auf der verbindlichen Einhaltung der Fristen bestehen.
Dr. Markus Gehri, Leiter Ressort Normen und Ordnungen
ABB Betonbau
Der Anhang E Übliche Betonsorten nach Eigenschaften der Norm SIA 118/262
Allgemeine Bedingungen für Betonbau kommt in die Vernehmlassung. Dieser Anhang ersetzt den Anhang E der Norm SIA 118/262, Ausgabe 2004, und ist ab dem 1. Januar 2010 gültig. Grund für die Revision war das Vorliegen der Festlegungen für Tiefbaubetone und die revidierte Tabelle NA.3 der SN EN 206-1:2000. Die Eingabefrist für Stellungnahmen läuft bis zum 28. September 2009.
Geländer und Brüstungen
Die Norm SIA 358
Geländer und Brüstungen, Ausgabe 1996, wurde einer Teilrevision unterzogen, hauptsächlich um die Ziffer 0 3
Ausnahmen/i> neu zu formulieren. Besonders die Ziffer 0 31, 1. Alinea, und die Ziffer 0 32 hatten in der Praxis zu Missverständnissen geführt. Die ursprünglich mit diesen Bestimmungen angestrebte Möglichkeit, im Einzelfall die Anforderungen der Norm in Abstimmung auf spezifische Umstände zu handhaben, war immer wieder falsch interpretiert worden. Offenbar wurde der Eindruck erweckt, die Ausnahmen vermöchten von der Einhaltung der Norm ganz allgemein zu befreien. Zudem war nach rechtlicher Auslegung die frühere Formulierung dieser Ziffern ohne Wirkung und die beabsichtigte Möglichkeit somit nicht einzuräumen. Der Wortlaut wurde deshalb präzisierend neu formuliert. Die Eingabefrist für Stellungnahmen läuft bis zum 30. September 2009.
Die Vernehmlassungsentwürfe sowie das Vernehmlassungsformular können von der Website des SIA heruntergeladen werden. Stellungnahmen sind nach den Ziffern der Norm geordnet und auf dem Vernehmlassungsformular per E-Mail an die Verantwortlichen Mitarbeiter der Normenabteilung einzureichen. Stellungnahmen in anderer Form können nicht berücksichtigt werden.
www.sia.ch/vernehmlassungen
Für Stellungnahmen zur SIA 118/262: juerg.fischer@sia.ch
Für Stellungnahmen zur SIA 358: giuseppe.martino@sia.ch