Die Norm SIA 500
Hindernisfreie Bauten ersetzt die Norm
Behindertengerechtes Bauen aus dem Jahr 1988. Der neue Titel bringt zum Ausdruck, dass die Norm allen dient, seien es nun Erwachsene, Kinder, Eltern mit Kinderwagen, Lasten tragende Handwerker, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung.
Die neue Norm SIA 500
Hindernisfreie Bauten ist seit dem 1. Januar 2009 gültig. Bei der Erarbeitung dieser Norm, an der die massgeblichen Fachstellen und Behindertenorganisationen beteiligt waren, wurden nicht nur die bestehenden Mängel behoben und Lücken geschlossen. Indem sie ins Normenwerk des SIA aufgenommen wurde, wird ihr auch mehr Gewicht verliehen. Mit dieser Überführung hat auch ein Philosophiewechsel stattgefunden: Künftig ist nicht mehr von behindertengerechtem Bauen, sondern von hindernisfreien Bauten die Rede. Die neue Norm will nicht bloss Speziallösungen für behinderte Menschen durchsetzen, sondern die gebaute Umwelt von möglichst vielen Hindernissen befreien, damit sie für alle zugänglich und benutzbar wird. Hindernisse stellen dabei nicht nur Stufen und Absätze dar, sondern auch fehlende oder ungeeignete Einrichtungen für Personen mit einer Seh- oder Hörbehinderung. Damit richtet sich die neue Norm nicht nur an Architekten, sondern auch an Planer der Gebäudetechnik. An der SIA-Fachtagung vom 25. August 2009 werden dementsprechend auch diese Aspekte zur Sprache kommen.
Drei Gebäudekategorien
Die Anforderungen der Norm unterscheiden sich je nach Gebäudenutzung und sind entsprechend in drei Kategorien gegliedert:
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Öffentlich zugängliche Bauten (für alle jederzeit zugänglich und benutzbar): Für diese Kategorie wurden die Anforderungen der bisherigen Norm durch zahlreiche Präzisierungen und Ergänzungen verfeinert, insbesondere zugunsten der Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung. Zudem wurden bisher fehlende gebäudespezifische Anforderungen an Hotels, Restaurants, Sportanlagen, Versammlungsräume und andere öffentliche Nutzungen in einem speziellen Anhang zusammengestellt.
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Wohnbauten (besuchsgeeignet und anpassbar): Die unvollständige und unklare Beschreibung des anpassbaren Wohnungsbaus in der bisherigen Norm wurde behoben. Gemäss dem neuen Konzept müssen Wohnbauten nicht von Anfang an vollständig behindertengerecht konzipiert sein. Es genügt, wenn sie von Menschen mit Behinderung - allenfalls mit Hilfe Dritter - besucht werden können und bei Bedarf mit wenig Aufwand an deren individuelle Bedürfnisse angepasst werden können.
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Bauten mit Arbeitsplätzen (rollstuhlgerecht zugänglich): Diese entscheidende Kategorie fehlte bisher vollständig. Ähnlich wie bei den Wohnbauten wird bei den Arbeitsplatzbereichen vom Prinzip der Anpassbarkeit ausgegangen.
Praxisgerechte Differenzierung
Mit spezifischen Begriffen räumt die Norm, zum Beispiel für Umbauten mit beschränkten Platzverhältnissen, bewusst einen praxisgerechten Spielraum ein: "Vorzugsweise" bezeichnet zum Beispiel unter mehreren, demselben Zweck dienenden Anforderungen jene, deren Erfüllung der Zielsetzung der Norm am besten entspricht. Und "bedingt zulässig" bezeichnet eine Ersatz- oder Behelfsanforderung (als Rückfallebene), die nur im begründeten Einzelfall an Stelle der Regelvorgabe treten darf.
Geltungsbereich
Die neue Norm gibt eine deutlich verbesserte Beschreibung, wie hindernisfreie Bauten zu gestalten sind. Wo hindernisfrei gebaut werden muss, wird hingegen durch Gesetze und Vorschriften auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene geregelt: Für öffentlich zugängliche Bauten, die neu erstellt oder umgebaut werden, gilt mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) seit 2004 ein einheitlicher Standard, der sich nun auf die Vorgaben der neuen Norm SIA 500 abstützen kann. Für die Kategorie Wohnbauten, für welche die meisten Kantone strengere Vorschriften als das BehiG kennen, wie auch für den Bereich Bauten mit Arbeitsplätzen, bei denen nur wenige Kantone über die Bestimmungen des BehiG hinausgehen, wird die neue Norm auch auf kantonaler Ebene das massgebliche Regelwerk sein.
Hindernisfreie Bauten sind nur wenig teurer
Ein Grund, warum das hindernisfreie Bauen häufig immer noch zu kurz kommt, liegt an der weit verbreiteten Meinung, dass es generell (zu) teuer sei. Dass dieses Vorurteil für viele Fälle nicht zutrifft, belegt eine Studie im Rahmen des Nationalfondsprojektes 45, welche nachweist, dass hindernisfreies Bauen im Durchschnitt bei Umbauten 3.5, bei Neubauten sogar bloss 1.8 Prozent Mehrkosten verursacht. Vor allem bei kleineren Umbauten können Mehrkosten sehr ins Gewicht fallen, bei grösseren Bauten und Neubauten sind sie hingegen oft kaum noch eruierbar.
Umsetzung
Während einer Übergangszeit wird in verschiedenen kantonalen und kommunalen Gesetzen, Verordnungen und Reglementen noch auf die Vorgängernorm verwiesen. Es ist deshalb mit den zuständigen Behörden zu klären, ob noch die alte oder bereits die neue Norm massgeblich ist. Im Zweifelsfalle und für alle Bereiche, für die in der alten Norm keine Angaben zu finden sind, empfehlen Procap und die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen ab sofort die neue Norm SIA 500 als aktuellen Stand der Technik anzuwenden.
Bernard Stofer, Leiter Ressorts
Bauen Wohnen Verkehr bei Procap und Mitglied der Normenkommission SIA 500
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SIA 500
Hindernisfreie Bauten
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