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17.04.2009

Mitgliedschaft für FH-Master


An ihrer ersten Klausur des laufenden Jahres hat die Direktion des SIA hat beschlossen, während vorerst eines Zeitraums von drei Jahren den Master-Absolventen in Architektur der Fachhochschulen Burgdorf/Freiburg, Winterthur und Rapperswil die Möglichkeit zu geben, SIA-Mitglied zu werden (TEC21 10/2009, S. 28). Dieser Schritt wurde von Fachhochschulkreisen berechtigterweise heftig kritisiert und in Frage gestellt. Hauptgründe dafür waren, dass die erwähnten Schulen zum Teil gar keinen Master in Architektur vergeben und dass insbesondere weitere Schulen, die ebenfalls einen akkreditierten Master in Architektur vergeben, vergessen wurden.

Fünf Schulen, drei Master

Tatsache ist, dass gemäss der aktuellen Liste des Bundesamtes für Bildung und Technologie (BBT) vom 25. Februar 2009 fünf vom Bund bewilligte Schweizer Fachhochschulen einen akkreditierten Master in Architektur vergeben. Dazu gehören die Berner Fachhochschule (BFH), die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), die Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ), die Zürcher Fachhochschule (ZFH) und die Haute école spécialisée de Suisse occidentale (HES-SO). Letztere und die Berner Fachhochschule vergeben gemeinsam einen "Joint master". Dasselbe tun die Zentral- und die Nordwestschweizer Fachhochschule, während die Zürcher Fachhochschule einen eigenen Master vergibt. Damit existieren in der Schweiz gesamthaft drei vom BBT akkreditierte FH-Master in Architektur; vergeben werden sie aber von fünf Fachhochschulen.

Direkter Zugang zum SIA

Inhabern eines solchen Master-Titels ermöglicht die Direktion ab sofort und direkt, SIA-Einzelmitglied zu werden, analog zu den Master-Absolventen der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich (ETHZ), der Ecole Polytechnique Federale in Lausanne (EPFL) sowie der Università della Svizzera italiana (USI). Die vom BBT akkreditierten Master in Architektur der erwähnten Fachhochschulen werden zu diesem Zweck in die SIA-Liste der anerkannten Master-Abschlüsse aufgenommen. Dies vorerst aber nur für eine Übergangsfrist von drei Jahren. Die drei Jahre sollen genutzt werden, um in enger Zusammenarbeit mit den Fachhochschulen, mit der Stiftung der Schweizerischen Register (REG) und mit dem Architekturrat der Schweiz für den SIA noch offene Fragen zu klären und insbesondere eine Überprüfung in Bezug auf die Qualitätssicherung der erwähnten Ausbildungsgänge vorzunehmen. Mit der Aufnahme der FH-Master in Architektur in die SIA-Liste bringt die Direktion ihre Unterstützung des dualen Ausbildungssystems zum Ausdruck und zeigt, dass es ihr ein Anliegen ist, in Zukunft diese Master-Absolventen zu den Mitgliedern des SIA und damit auf deren wichtigen Beitrag im Verein zählen zu dürfen.

Daniel Kündig, Präsident SIA