Aufgrund der Europäischen Richtlinie über die Energieeffizienz schuf der SIA das Merkblatt SIA 2031
Energieausweis für Gebäude. Dieses bietet die Grundlagen für eine einheitliche Deklaration des Energieverbrauchs und den damit verbundenen Ausstoss von Treibhausgasen. Der Energieausweis SIA beruht auf dem berechneten Gesamtenergiebedarf oder dem gemessenen Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes. Er teilt die Gebäude in sieben Klassen je für die Primärenergie und die Treibhausgasemissionen ein und stellt den Primärenergieverbrauch auch grafisch dar. Zusätzlich weist er den in der Primärenergie enthaltenen Anteil an erneuerbarer Energie aus.
Das Merkblatt beruht auf den entsprechenden, neuen europäischen Normen. Diese enthalten die Grundlagen und Vorschläge zum Vorgehen, lassen jedoch den CEN-Mitgliedsländern, zu denen die Schweiz gehört, weitgehend Freiheit bei der Anpassung dieser Regeln an die lokalen Bedingungen. Der Energieausweis SIA eignet sich für die freiwillige und die allenfalls später behördlich vorgeschriebene Deklaration. Wie die europäischen Normen beruht der Energieausweis SIA auf dem Gesamtenergiebedarf und der Emission von Treibhausgasen während eines Jahres und berücksichtigt alle Energie-träger und alle Verwendungen in Gebäuden. Über die Detaileigenschaften wie die Wärmedämmung oder den Nutzungsgrad der technischen Systeme macht er keine Angaben. So wie die Energieetiketten für Produkte, Haushaltgeräte, Lampen oder Autos soll der Energieausweis SIA die Transparenz des Marktes verbessern.
Der Vernehmlassungsentwurf und das Vernehmlassungsformular sind auf der Website des SIA unter
www.sia.ch/vernehmlassungen abgespeichert und können von dort heruntergeladen werden. Stellungnahmen sind bis zum 22. Juni 2007 dem Ressort Normen und Ordnungen (
roland.aeberli@sia.ch) nach den Ziffern der Norm geordnet auf dem dafür bestimmten elektronischen Formular einzureichen. Stellungnahmen in anderer Form können nicht berücksichtigt werden.
Roland Aeberli, Generalsekretariat SIA